Mandanten synchronisieren
Eine Mandantengruppe muss unter Umständen synchronisiert werden, wenn das System eine mangelnde Übereinstimmung zwischen Mandantengruppe und Domäne ermittelt. Dies kann in den folgenden Fällen eintreten:
- Die Domänendatenbank wurde aus einem anderen System unabhängig von den Mandantengruppendatenbanken wieder hergestellt oder kopiert.
- Die Mandantengruppendatenbank wurde aus einem anderen System unabhängig von der Domänendatenbank wieder hergestellt oder kopiert.
- Eine Mandantengruppe wurde in einen Speicher gepackt.
Wenn Domänen- und Mandantengruppendatenbank mit einer gemeinsamen Zeitmarke aus einem gemeinsamen Datenset wiederhergestellt werden, erkennt das System dies und eine Synchronisierung ist nicht erforderlich.
Bevor Sie Daten aus einem gepackten Speicher kopieren, müssen Sie eine Synchronisierung durchführen. Nur so kann sichergestellt werden, dass eventuelle Referenzen auf die Domänendaten, die im Speicher in den Mandantendaten abgelegt sind, in der Domänendatenbank vorhanden sind.
So synchronisieren Sie einen Mandanten: