Mehrwährungsverarbeitung für Anlagen

Für Anlagen werden vier Anlagenwerte erfasst: Bruttowert, kumulierte Abschreibung, Nettowert und Endwert - und diese können alle je nach Mandanten- und Hauptbucheinrichtungsoptionen in maximal drei verschiedenen Währungen für die Anlage gespeichert werden.

Basiswährung

Die Anlagenwerte werden immer in der Basiswährung verwaltet. Diese Werte werden in der Registerkarte Abschreibung Wert 1 in der Funktion Anlagensätze (FAS) eingesehen. Die Basiswährung wird in der Funktion 'Mandanten einrichten' definiert.

Vorgangswährung

Jeder Buchungsvorgang kann einen Vorgangswährungswert enthalten. Dieser Wert kann je nach Vorgabe der Buchungsregel Andere Währung in der Funktion Mandanten einrichten wahlfrei oder zwingend sein.

Der Vorgangswert wird zur Aufzeichnung der Anlagenbuchungswerte in einer zweiten Währung in der Anlagenbuchhaltung benutzt. In den SunSystems-Modulen ist die Vorgangswährung in der Regel nicht vordefiniert; sie kann von einem Vorgang zum anderen unterschiedlich sein. Wenn der Währungscode jedoch für eine Anlage verwendet wird, muss er vorgegeben werden; alle Vorgangswährungswerte für die Anlage müssen in dieser Währung eingegeben werden. Die Anlagenwerte werden in dieser Währung aus den Vorgangswerten errechnet, und damit sich sinnvolle Werte ergeben, darf also nur eine Währung verwendet werden.

Die Währung wird im Feld Anlagenwährungscode auf der Registerkarte Wert 2 Abschreibung in der Funktion Anlagensätze (FAS) angegeben. Die Registerkarte Wert 2 Abschreibung zeigt außerdem die in dieser Vorgangswährung errechneten Anlagenwerte an.

Zur Errechnung der Abschreibung in dieser Währung kann eine andere Abschreibungsmethode benutzt werden. Abschreibungsmethode und andere Abschreibungsdetails sind auch in der Registerkarte Wert 2 Abschreibung in der Funktion Anlagensätze (FAS) angegeben.

2. Basis-/Berichtswährung

Die Anlagenwerte können auch in der für das Hauptbuch definierten zweiten Basis- oder Berichtswährung verwaltet werden, wenn die Buchungsregel Wert 3 in der Funktion Mandanten einrichten nicht auf Nicht definiert steht und die Option Anlagen in 2. Basis-/Berichtswährung in der Funktion Hauptbuch einrichten (LES) vorgegeben wurde.

Sie geben die Option Berichtswährungsprüfung für eine Anlage in der Funktion Anlagensätze (FAS) vor, um festzulegen, ob der zweite Basis- bzw. Berichtswährungswert für Buchungen für eine bestimmte Anlage erforderlich ist.

Die Werte der zweiten Basis- bzw. Berichtswährung werden von den Werten der Basis- bzw. Berichtswährung je nach der Bezugswährung berechnet. Sie werden auf der Registerkarte Wert 3 Salden in Anlagensätze (FAS) angezeigt.

Mehrwährungsabschreibung

Die Abschreibung einer Anlage wird aus den Basiswährungswerten mittels der für die Anlage in der Funktion 'Anlagensätze (FAS)' vorgegebenen Basis-AfA-Methode errechnet. Die Abschreibung für die Anlage wird aus den Vorgangswährungswerten anhand der vorgegebenen Vorgangs-AfA-Methode errechnet. Sie wird aus den Werten der Zweiten Basis- bzw. Berichtswährung unter Verwendung der Berichtswährungs-AfA-Methode der Anlage errechnet.

Ist für die Anlage keine Vorgangs-AfA-Methode gewählt, wird für den Vorgangswährungswert keine Abschreibung errechnet. Ist für die Anlage keine Berichts-AfA-Methode gewählt, wird für den Währungswert der Zweiten Basis- bzw. Berichtswährung keine Abschreibung errechnet.

Wenn die 4. Währung in 'Mandanten einrichten (BUA)' definiert ist, kann das System anhand der Währungsinformationen die entsprechenden Werte für die 4. Währung errechnen. Es ist jedoch nicht möglich, Anlagen in einer 4. Währung zu führen.

Konten von der Neubewertung ausschließen

Konten, auf denen Abschreibungsvorgänge gebucht werden, sollten von der HB-Neubewertung (LER) ausgeschlossen werden, weil die AfA-Methoden für Basis-, Vorgangs- und Zweite Basis- bzw. Berichtswährung unterschiedlich sein können und die Zweite Basis- bzw. Berichtswährung, und somit der ermittelte Währungskurs daher nicht relevant ist.