Wie werden Anlagen abgeschrieben?
Die Abschreibung kann mit der Funktion 'AfA-Berechnung (FDC)' automatisch berechnet werden.
Die Berechnung der jüngsten Abschreibungsbeträge für ausgewählte Anlagen erfolgt anhand der AfA-Methode, der dazugehörigen Anlagendetails und der aktuellen Anlagenwerte.
Der abzuschreibende Anlagenbereich wird durch den Anlagencode und/oder Anlagenanalyseuntercode bestimmt. Sie können die Periode angeben, für die die Abschreibung berechnet wird, und festlegen, ob die Abschreibungsbeträge gespeichert und/oder verbucht werden sollen. Die zu aktualisierenden Bilanz- und Gewinn- und Verlustkonten werden ebenfalls festgelegt. Die für eine Anlage in der Funktion 'Anlagensätze (FAS)' vorgegebenen Abschreibungskonten übersteuern die in der Funktion 'AfA-Berechnung (FDC)' angegebenen Abschreibungskonten.
Um die Anzahl der Buchungen zu reduzieren, können Sie die Abschreibungsvorgänge konsolidieren. Diese Konsolidierung erfolgt nach Anlagencode und/oder einem beliebigen Anlagenanalysecode.
Die AfA-Methode ändern
Sie können die AfA-Methode oder den -Satz während der Nutzungsdauer einer Anlage ändern.
In der Anlagenbuchhaltung geschieht dies mit Hilfe von Abschreibungstabellen (FDT). Sie sollten die Abschreibungstabelle so definieren, dass sie Einträge enthält, die die Abschreibung bis dato wiedergibt. Die neuen AfA-Sätze werden dann für zukünftige Jahre definiert.
Ändern Sie die AfA-Methode, ohne AfA-Tabellenlisten zu benutzen, berechnet SunSystems die historische Abschreibung mit der neuen Methode und verbucht einen Berichtigungsabschreibungsvorgang.
AfA-Periodenregeln
Mit der Funktion 'AfA-Periodenregeln' können Abschreibungsperioden für Abschreibungsberechnungen festgelegt werden. Dies ist dann notwendig, wenn die Abschreibung nicht gleichmäßig über die einzelnen Perioden innerhalb eines Jahres verteilt ist. Die Verteilungsverhältnisse für die Abschreibungsberechnung werden in der Funktion 'AfA-Periodenregeln (FDU)' definiert.
Arbeiten Sie z. B. mit 13 Buchungsperioden in einem Geschäftsjahr, wobei 12 Perioden den Kalendermonaten entsprechen und die dreizehnte für Berichtigungsbuchungen am Jahresende verwendet wird, dürfen Sie die Abschreibung nur für die 12 Betriebsperioden berechnen.
In der Funktion 'AfA-Periodenregeln' wird die Anzahl der Betriebsperioden innerhalb Ihres Geschäftsjahres sowie die Aufteilung des jährlichen Abschreibungsbetrags an diese Perioden festgelegt. Sie können so auch kürzere Zeiträume von z. B. vier oder fünf Wochen bearbeiten.