Neubewertungsausgangs- und -zielwährungen auswählen

Mit der Funktion 'HB-Neubewertung (LER)' wird eine ausgewählte Währung (die Zielwährung) gegenüber einer anderen Währung (der Ausgangswährung) für eine Vorgangsgruppe neu bewertet. Die Funktion bewertet den ausgewählten Ausgangswährungswert anhand des Neubewertungsperiodenkurses für jeden Vorgang neu und legt den neuen Wert in der Zielwährung fest. Der Differenzbetrag zwischen dem ursprünglichen und dem neuen Zielwährungswert ist die Neubewertungsdifferenz.

Sie müssen Ausgangs- und Zielwährung in einem Neubewertungsprofil mit der Funktion 'HB-Neubewertungsprofile (LEP)' auswählen.

Die für die Neubewertung als Ausgangs- und Zielwährung zur Auswahl stehenden Währungen hängen von Ihren Neubewertungsanforderungen und Ihrer Bezugswährung ab. Diese wiederum bestimmen den Inhalt der generierten Neubewertungsbuchungen.

Hinweis:  Die Bezugswährung muss entweder die Ausgangs- oder die Zielwährung sein.

Die Ausgangswährung auswählen

Die Neubewertungsausgangswährung kann entweder Wert 1, 2, 3 oder 4 sein, also die Basis-, Vorgangs-, 2. Basis-/Berichtswährung oder die 4. Währung.

Dieser Währungswert für den jeweiligen Vorgang dient als Basis für die Neubewertung. Diese Werte werden nicht aktualisiert; die Neubewertungsbuchungen berichtigen also niemals den Ausgangswert.

Die Zielwährung auswählen

Die Zielwährung kann entweder Wert 1, 3 oder 4 sein, also die Basis-, 2. Basis-/Berichtswährung oder die 4. Währung. Beispiel: Sie möchten die Basiswährungsbeträge auf Grund der aktualisierten Vorgangswährungskurswerte neubewerten, um den Gewinn oder Verlust in der Basiswährung zu bestimmen.

Wert 2 kann nicht als Ziel der Neubewertung gewählt werden, da Neubewertungen in der Vorgangswährung (Wert 2) nicht möglich sind, weil die Vorgangswährungswerte als 'tatsächliche' und nicht als Berechnungswerte gelten. Sie sollten also nicht geändert werden. Sie könnten z. B. Fremdwährungswerte auf einer Lieferantenrechnung sein, deren Betrag immer genau dem auf der Rechnung gedruckten Betrag entsprechen muss. Sie könnten jedoch eine der anderen Währungswerte neubewerten, um den Gewinn oder Verlust nach einer Kursänderung gegenüber der Rechnungswährung zu registrieren.

Die Ausgangs- und Zielwährungskombinationen in der Neubewertung

Die Kombination von Währungen, die zur Neubewertung gewählt werden können, basiert auf den in Mandanten einrichten gewählten Optionen. Ausgangs- und Zielneubewertungswährungen dürfen nicht denselben Währungswert haben, und, wie oben beschrieben, kann Wert 2 nicht neubewertet werden. In der folgenden Tabelle ist aufgelistet, welche Kombination von Ausgangs- und Zielwährung für eine Neubewertung gültig ist, und wie die gültigen Kombinationen auf den in 'Mandanten einrichten' gewählten Optionen basieren:

  Neuzubewertende Zielwährung
Ausgangswährung Wert 1
Wert 1 Nein
Wert 2 Ja - Bezug muss Wert 1 oder Wert 2 sein
Wert 3 Ja - Bezug muss Wert 1 oder Wert 3 sein
Wert 4 Ja - Wert 4 muss aus Wert 1 berechnet werden
Hinweis:  Möchten Sie die 4. Währung (Wert 4) gegenüber der Vorgangswährung (Wert 2) neu bewerten, und in der Funktion 'Hauptbuch einrichten (LES)' ist die Auswahl 'Neubewertung bis festgelegter Kurs' gewählt, werden Vorgänge mit der Marke 'Festgelegter Kurs' nicht neu bewertet.

Die Art der generierten Neubewertungsbuchung wird durch die Wahl der Ausgangs- und Zielwährung und der Bezugswährung bestimmt.

Hinweis:  Die Neubewertung der Vorgangswährung oder der 4. Währung entweder gegenüber der Basis- oder der zweiten Basis-/Berichtswährung generiert Neubewertungsbuchungen und Berichtigungen für nicht realisierten Gewinn bzw. Verlust. Eine Neubewertung zwischen der Basis- und der zweiten Basis-/Berichtswährung generiert eine Neubewertungsausgleichsberichtigung. Diese Neubewertung ist nicht möglich, wenn die Vorgangswährung die Bezugswährung ist.