Neubewertung der 2. Basis- bzw. Berichtswährung mit der Vorgangswährung als Ausgangswährung
Diese Neubewertungsmethode generiert außerdem Buchungen für den nicht realisierten Kursgewinn bzw. -verlust und wird häufig benötigt, wenn eine Berichtswährung verwendet wird. Diese Methode legt das Kursrisiko zwischen Vorgangswährung und Berichtswährung fest. Sie wird außerdem für das Euro-Modell angewandt.
Die nachfolgende Tabelle weist die Werte aus, die in einer Neubewertungsbuchung enthalten sind. Diese hängen davon ab, welche Währung als Bezugswährung benutzt wird:
Bezugswährung: | Wert 1 | Wert 2 | Wert 3 | Wert 4 |
Zweite Basiswährung | X | X | ||
Vorgangswährung | X |
Zweite Basiswährung = Bezugswährung
Der Wert 3 ist hier als zweite Basiswährung (und nicht als Berichtswährung) vorgegeben. Diese Neubewertung führt zwei Berechnungen aus und die Neubewertungsbuchung enthält die beiden nachstehend aufgeführten Werte:
- Der zweite Basiswert wird aus der Vorgangswährung neu berechnet.
- Der Basiswährungswert wird aus dem neubewerteten zweiten Basiswert errechnet.
Vorgangswährung = Bezugswährung
Dient die Vorgangswährung als Bezugswährung, dann stellt dieses Beispiel wiederum das GAAP-Währungsmodell dar, bei dem das Kursrisiko von der Muttergesellschaft getragen wird. Diese Neubewertungslauf ist typischerweise der zweite von zwei Neubewertungsläufen. Die Buchungen von dieser zweiten Neubewertung werden nur an die Berichtswährung gebucht; sie werden also nicht in den inländischen Basiswährungsbüchern ausgewiesen.
Siehe 'Neubewertung anhand des GAAP-Währungsmodells'.