Die Währungsregeln für Anlagen einrichten

Wenn Sie das Anlagenmodul von SunSystems verwenden, müssen Sie beim Einrichten des Mandanten und des Hauptbuchs zusätzliche Überlegungen in Bezug auf die Währungsverarbeitung anstellen. Für Anlagen werden vier Werte erfasst: Bruttowert, kumulierte Abschreibung, Nettowert und Endwert - und diese können alle je nach Mandanten- und Hauptbucheinrichtungsoptionen in maximal drei verschiedenen Währungen für die Anlage gespeichert werden.

Die folgenden drei Währungswerte können in jedem Anlagenbuchungsvorgang erfasst werden (bei Anlagebuchungsvorgängen sind alle drei Währungen fest):

  • Die Basiswährung, die wie normal in 'Mandant einrichten (BUS)' definiert wird.
  • Die Vorgangswährung ist normalerweise keine feststehende Währung. Bei Anlagenbuchungen muss der Währungscode jedoch für jede Anlage vorgegeben werden, und alle Vorgangswährungswerte müssen in dieser einen Währung erfasst werden. Die Anlagenwerte werden in dieser Währung aus den Vorgangswerten errechnet, und damit sich sinnvolle Werte ergeben, darf also nur eine Währung verwendet werden. Die Währung wird im Feld 'Anlagenwährungscode' auf der Registerkarte 'Wert 2 Abschreibung' in der Funktion 'Anlagensätze (FAS)' angegeben.
  • Die zweite Basiswährung oder Berichtswährung wird, falls erforderlich, in 'Mandanten einrichten' definiert. Anlagenwerte werden in dieser Währung geführt, wenn die Option 'Anlagen in 2. Basis-/Berichtswährung' in 'Hauptbuch einrichten (LES)' aktiviert ist.