Buchungsregeln für die Anlagenwährung
Sollen Wert 3-Werte für Anlagen für den neuen Mandanten aufgenommen werden, müssen Sie sicherstellen, dass die folgenden Optionen vorschriftsmäßig angegeben werden, damit die Anwendung von Wert 3 für den neuen Mandanten stattfinden kann:
- Die mit der Option Zweite Basis-/Berichtswährung angegebenen Anlagen müssen in der Funktion Hauptbuch einrichten (LES)' eingerichtet sein.
- Die Option Berichtswährungsprüfung in Anlagensätze (FAS) und 'Anlagenbudgets' muss auf Hauptbuchstandard oder Obligatorisch stehen, nicht auf Unzulässig.
Wenn die Option für eine Anlage auf Unzulässig steht und die Funktion 'Hauptbuchumrechnung (LCN)' den Wert nicht austauschen bzw. generieren kann, wird dies im Hauptbuchumrechnungs-Fehlerbericht angeführt.
Hinweis: Die Umrechnung anderer Vorgangswerte wird hierdurch nicht verhindert.
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