Berechnungsregeln für Quellensteuer

Mit der Funktion Berechnungsregeln können Sie die Details für einen bestimmten Quellensteuercode erfassen und pflegen.

Wie der Quellensteuersatz definiert wird, hängt vom Berechnungstyp für den Quellensteuercode ab:

Wenn der Berechnungstyp kumulativ ist und Steuer für den kumulativen steuerpflichtigen Wert innerhalb des Steuerzeitrahmens berechnet wird, kann der Steuersatz je nach kumulativem steuerpflichtigen Wert variieren. Deshalb können Sie eine Reihe von steuerpflichtigen Wertbereichen und einen festgesetzten Betrag und Steuersatz eingeben.

Wenn der Berechnungstyp einen Nicht kumulativen Einzelbetrag oder eine Nicht kumulative Summe betrifft und Steuer für die Summe der gewählten, steuerpflichtigen Vorgänge oder für jeden einzelnen steuerpflichtigen Vorgang berechnet wird, wird nur ein einzelner Steuersatz verwendet.

Berechnungsregelcode
Der Code zur eindeutigen Identifizierung der Berechnungsregel. Dies kann eine laufende Nummer oder eine Referenz für den Steuerbereich sein.
Beschreibung
Die Beschreibung der Quellensteuerberechnungsregel.
Startdatum
Das Anfangsdatum für diesen Satz von Quellensteuertypen. Das Jahr muss mit vier Ziffern eingegeben werden.
Enddatum
Das Enddatum für diesen Satz von Quellensteuertypen. Das Jahr muss mit vier Ziffern eingegeben werden.
Quellensteuer-Mindestbetrag
Der Mindestbetrag an Quellensteuer, der zurückgehalten werden kann. Wenn die berechnete Quellensteuer kleiner als dieser Wert ist, wird keine Steuer zurückgehalten. Wenn beispielsweise der Mindestwert gleich 100 ist und die fällige Steuer als 40 berechnet wurde, wird keine Steuer zurückgehalten. Wird die Steuer auf kumulativer Basis berechnet, wird dieser Mindestwert auf die berechnete Gesamtsumme angewendet. Wird die Steuer auf nicht kumulativer Basis berechnet, dann wird dieser Mindestwert auf die Steuer angewendet, die für jeden einzelnen steuerpflichtigen Vorgang oder Satz von Vorgängen berechnet wurde.
Steuerfreie Basis Mindestbetrag
Der nicht steuerpflichtige Betrag. Wenn die Steuergesetzgebung einen steuerfreien Grundbetrag vorsieht, muss dieser Betrag hier angegeben werden. Je nach dem, ob der Quellensteuerberechnungstyp 'Kumulativ' oder 'Nicht kumulativ' ist, gibt es zwei Möglichkeiten zur Behandlung des steuerfreien Grundbetrags.

Ist der Berechnungstyp für die Quellensteuer nicht kumulativ, wird die Steuer für einen Vorgang oder einen Satz von Vorgängen nur berechnet, wenn der Gesamtwert den steuerfreien Grundbetrag überschreitet. Ist zum Beispiel der steuerfreie Grundbetrag 1000 und der Vorgangsbetrag ist 5000, wird die Quellensteuer für 5000 berechnet. Umgekehrt bedeutet ein Vorgangswert von 800 für den gleichen steuerfreien Grundbetrag von 1000, dass keine Quellensteuer berechnet wird.

Ist der Berechnungstyp kumulativ, wird der steuerfreie Grundbetrag von der kumulativen Summe der Vorgänge abgezogen und die Quellensteuer für den Rest berechnet. Das bedeutet, die Quellensteuer wird nur für den Betrag berechnet, um den die kumulative Summe über den steuerfreien Grundbetrag hinaus geht. Beispiel: Ist der steuerfreie Grundbetrag 1000 und die kumulative Summe der Vorgänge ist 5000, wird die Quellensteuer für 4000 berechnet.

Mindesteinheitspreis
Ist der Berechnungstyp Kumulierte Rechnungen (Argentinien), geben Sie den erforderlichen Mindesteinheitspreis ein. Der Standardwert für den Mindesteinheitspreis ist 0,00 und wird während der Quellensteuerberechnung anhand des höchsten Einheitspreises geprüft.
Prozentsatz
Der Prozentsatz der zu berechnenden Quellensteuer. Wird die Quellensteuer auf nicht kumulativer Vorgangsbasis berechnet, wird dieser Prozentsatz für den einzelnen Vorgangswert oder für die Summe der gewählten steuerpflichtigen Vorgänge berechnet. Wird die Quellensteuer auf kumulativer Basis berechnet, ist dies der anzuwendende Prozentsatz, wenn der kumulative steuerpflichtige Wert im dazugehörigen Wertbereich liegt. Dieser Prozentsatz wird nur für den Betrag des steuerpflichtigen Gesamtwerts berechnet, der im aktuellen Bereich liegt.
Auswahlwert 1-5
Der Vorgangswert, der im entsprechenden Auswahlfeld für den Vorgang vorhanden sein muss. Diese Felder werden nur angezeigt, wenn die Auswahlwertfelder für die Berechnungsregeln ausgewählt wurden. Wenn Quellensteuer beispielsweise nur für Vorgänge mit dem Journaltyp XYZ gilt, dann muss 'Journaltyp' als Auswahlwert für die Quellensteuer-Berechnungsregeln gewählt werden, und der Wert 'XYZ' ist in der Berechnungsregel zu erfassen.