Quellensteuertypen
Jede Art von Quellensteuer, die berechnet werden soll, benötigt einen eigenen Quellensteuertyp. Beispielsweise können diese Quellensteuertypen definiert werden:
- Einbehaltene Körperschaftssteuer.
- Einbehaltene Bruttoerlössteuer
- Einbehaltene Mehrwertsteuer.
Hinweis: Es müssen keine separaten Steuertypen definiert werden, wenn verschiedene Steuersätze für Konten- bzw. Vorgangsgruppen gelten.
Die Steuersatztabellen werden als Berechnungsregeln für einen Quellensteuertyp definiert.
Wenn Sie einen Quellensteuertyp definiert haben, müssen Sie die Berechnungsregeln definieren, die die anzuwendenden Quellensteuerprozentsätze identifizieren.
Quellensteuertypen (WTT)
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