Informationen zur teilweisen Anlagenveräußerung

Die Funktion Anlagenteilveräußerung (FAF) unterstützt Sie bei der Veräußerung eines Teils einer Anlage. Dabei können Sie die gewünschte Anlage auswählen und die Menge angeben, die veräußert werden soll. Dies kann ein Teil oder die gesamte aktuelle Anlagenmenge der ausgewählten Anlage sein. Die entsprechenden Veräußerungsbuchungen werden generiert und die Vorgänge werden in einem Bericht aufgelistet.

Wenn eine Firma beispielsweise 100 identische Stühle kauft, könnten Sie dafür eine Anlage mit dem Anlagencode ST01 erstellen, die eine Menge von 100 und einen Anschaffungswert von 10.000 Euro hat. Nach einem Jahr werden 20 dieser Stühle verkauft und müssen aus der Buchhaltung entfernt werden. In der Anlagenbuchhaltung ist dies eine Anlagenteilveräußerung (20 der ursprünglichen Anlagenmenge von 100). Mit der Funktion Anlagenteilveräußerung (FAF) werden die für die Teilveräußerungen relevanten Buchungen automatisch erstellt, um die Anlagenmenge für Anlage CH01 auf 80 zu setzen, und um den Wert und die kumulierten Abschreibungsbeträge um 20 % (da 20 von 100 Stühlen veräußert werden) zu reduzieren.

Gebrauch der Anlagenmenge

Um einen Teil einer Anlage veräußern zu können, muss für die betreffende Anlage in Buchungen erfassen (LEN) eine Anlagenmenge definiert sein. Zum Aufzeichnen von Anlagenmengen in Buchungen erfassen (LEN) muss zuvor die folgende Konfiguration eingerichtet worden sein:

  • Die Option Anlagenmenge verwenden auf der Registerkarte Allgemein in der Funktion Hauptbuch einrichten (LES) muss aktiviert sein.
  • Ein Formular für Buchungen erfassen (LEN), das den Memobetrag enthält, muss mit Formular-Designer (FRD) verfügbar gemacht werden. Der Memobetrag wird zur Eingabe der Anlagenmenge verwendet.
  • Die Buchungsregel Nichtwährungswert auf der Registerkarte Memowert in der Funktion Mandanten einrichten (BUS) darf nicht auf 0-Nicht definiert stehen.
  • Das Feld Buchungsregel übersteuern - Memo im Spezialformular Journaltypen-Buchungsübersteuerung (JTX) darf nicht auf 0-Nicht definiert eingerichtet sein.

Einen Teil einer Anlagenmenge veräußern

Die Anlagenteilveräußerung erfolgt in zwei Phasen:

  1. Wenn ein Teil der Anlage verkauft wurde, verwenden Sie Buchungen erfassen (LEN), um den Verkaufserlös für den Anlagenteil manuell zu verbuchen.
    Hinweis:  Sie müssen den Verkaufserlös vor der Veräußerung der Teilmenge der Anlage buchen.
  2. Verwenden Sie dann Anlagenteilveräußerung (FAF), um die Anlage und die zu veräußernde Menge auszuwählen.

Nachdem eine Anlage von der Anlagenteilveräußerung verarbeitet wurde, werden die Marken Teilweise veräußert und Teilveräußerungsperiode in der Funktion Anlagensätze (FAS) für die Anlage gesetzt.

Hinweis:  Anlagenbudgets werden von Teilveräußerungen nicht geprüft oder geändert. Bei Gebrauch der Aufwandsprüfung werden die Vorgänge bei der Anlagenteilveräußerung verbucht, selbst wenn eine Budgetüberziehung vorliegt.

Die Teilveräußerungsperiode bestimmen

Vorgänge werden in der im Anlagensatz vorgegebenen Teilveräußerungsperiode verbucht, vorausgesetzt, sie liegen im Bereich der im Anlagen-Teilveräußerungsprozess gewählten Perioden. Ist die Teilveräußerungsperiode im Anlagensatz leer, werden die generierten Teilveräußerungsvorgänge in der letzten Periode des eingegebenen Bereichs verbucht. Die Teilveräußerungsperiode im Anlagensatz wird dann mit dieser Periode aktualisiert.

Informationen zu den Teilveräußerungsbuchungen

Es werden folgende Buchungen generiert:

  • Der Teil der A/H-Kosten für die Anlage, der der veräußerten Menge entspricht, wird auf dem Bilanzanlagenkonto gutgeschrieben. Dieser Vorgang enthält den Anlagencode und die Anlagenmarke 'Anschaffungswert'.
  • Der gleiche Teil des A/H-Betrags wird dem in der Anlagenteilveräußerung vorgegebenen GuV-Konto belastet.
  • Der Teil der kumulierten Abschreibung für die Anlage, der der veräußerten Menge entspricht, wird dem Bilanzkonto für kumulierte Abschreibung belastet. Dieser Vorgang enthält den Anlagencode und die Anlagenmarke Abschreibung.
  • Der gleiche Teil des kumulierten Abschreibungsbetrags wird dem in der Anlagenteilveräußerung vorgegebenen GuV-Konto gutgeschrieben.

Anlagenbuchungsstandardwerte

Wenn Sie Anlagenbuchungsstandardwerte verwenden, um Analysecodes auf Anlagenvorgängen vorzugeben, müssen Sie in Betracht ziehen, wie diese nach einer Teilveräußerung geändert werden sollten. Sie können in Anlagensätze (FAS) auf Anlagenbuchungsstandardwerte zugreifen und für jeden Anlagenvorgang, den Sie einem Analysecode zuweisen wollen, einen unterschiedlichen Anlagenuntercode verwenden. Nähere Informationen dazu finden Sie in 'Analysecodes für die Anlagenbuchung vorgeben'.

Wenn die Anlagenbuchungsstandardwerte beispielsweise zuvor 20 % der Anlagenvorgänge einem Analysecode für einen Standort zuwiesen, der dem Unternehmen nicht mehr gehört, dann sollte der Anlagenuntercode, der diesem Standort (d. h. den 20 %) entspricht, gelöscht werden, so dass die verbleibenden Anlagenuntercodes proportional über die verbleibenden Standort-Analysecodes verteilt werden.

Hinweis:  Wurden für die Verteilung der Abschreibungswerte über mehrere Analysecodes standardmäßige Anlagenbuchungsuntercodes mit gleichen Standardfaktoren benutzt, dann werden die gleichen Faktoren für die Verteilung der Teilveräußerungsbuchungen für die kumulierte Abschreibung benutzt. Siehe 'Analysecodes für die Anlagenbuchung vorgeben'. Die auf dem Veräußerungsvorgang gebuchten Analysecodes können, wenn erforderlich, später mit Kontozuweisung geändert werden.

Prozessregeln

Zusätzlich zur Vorgabe von Analysecodes für Anlagenbuchungen können Sie auch Prozessregeln verwenden, um Analysecodes auf den von der Veräußerung generierten Vorgängen vorzugeben oder zu prüfen. Dazu erstellen Sie ein Ereignisprofil, das nach einem Funktionscode für eine Abschreibung sucht, und Sie verwenden den Aufrufpunkt 00015 'Auffüllen' oder 00016 'Prüfen der Analyse für system-generierte Vorgänge'.

Hinweis:  Wenn Sie sowohl Anlagenbuchungsstandardwerte als auch Prozessregeln für diese Funktion verwenden, sind die von den Prozessregeln vorgegebenen und geprüften Analysecodes maßgebend und haben ggf. Vorrang vor den von Anlagenbuchungs-Standardwerten festgelegten Codes. Der Grund dafür ist, dass Prozessregeln weiter gültig sind, nachdem der Vorgang für die Teilveräußerung Analysecodes für die generierten Vorgänge vorgegeben hat.
Hinweis:  Wenn durch eine Prozessregel, die den Aufrufpunkt 0015 oder 0016 verwendet, ein Vorgang die Prüfung nicht besteht, wird die Fehlermeldung standardmäßig nicht im Vorgangsbericht angezeigt. Der Grund dafür ist, dass sie nicht in den SunSystems-Beispielberichten enthalten ist; daher müssen Sie zum Anzeigen der Details einer solchen Analysecodeprüfung dem relevanten Vorgangsbericht für die Anlagenveräußerung eine geeignete Spalte hinzufügen.