Informationen zur Anlagenveräußerung

Mit der Funktion Anlagenveräußerung (FAD) können Sie den Veräußerungsprozess einer ausgewählten Anlage bzw. Anlagengruppe automatisieren. Die Funktion generiert die entsprechenden Veräußerungsbuchungen und berichtet die Buchungen.

Die Anlagenveräußerung dient:

  • zum Berichten der zur Veräußerung ausgewählten Anlagen;
  • zum Stornieren von Vorgängen eines Anlagensatzes, so dass der Restbuchwert der Anlage null ist.
Hinweis: Wenn Sie Anlagenmengen verwenden, können Sie als Alternative zur Anlagenveräußerung (FAD) mit der Funktion Anlagenteilveräußerung (FAF) einen Teil einer Anlagenmenge veräußern.

Eine Anlage veräußern

Die Anlagenveräußerung umfasst drei Schritte:

  1. Sie müssen die zu veräußernde Anlage kennzeichnen, indem Sie den Anlagenstatus auf Zur Veräußerung bereit setzen. Sie können dies manuell mit Anlagensätze (FAS) vornehmen, oder Sie können mit der Funktion Auswahl zur Anlagenveräußerung (FAE) den Status für einen Bereich von Anlagen ändern.
  2. Mit der Funktion Buchungen erfassen (LEN) wird der Verkaufserlös einer Anlage nach ihrem Verkauf manuell verbucht.
    Hinweis:  Entfernen Sie nicht die statischen Daten von Anlagen, wenn Verkaufserlöse nach der Veräußerung gebucht werden müssen. Die Verbuchung der Anlagenverkaufserlöse muss keine Anlagenmarke enthalten.
  3. Verwenden Sie dann Anlagenveräußerung, um die Anlagen zu veräußern, indem Sie Vorgänge generieren, die den Anlagenwert auf Null reduzieren, und indem Sie die ausgewählten Anlagendetails entfernen. Wenn in der Funktion Hauptbuch einrichten (LES) der automatische Journaldruck vorgegeben wurde, wird eine Liste der generierten Vorgänge ausgedruckt.
Hinweis:  Bei Nutzung der Aufwandsprüfung werden die Vorgänge bei der Anlagenveräußerung verbucht, selbst wenn eine Budgetüberziehung vorliegt.

Wenn Sie bei der Anlagenveräußerung die Anlagendetails entfernen, beachten Sie, dass diese in der Funktion 'Buchungsabfrage' weiterhin verfügbar sind.

Nach der Verarbeitung einer Anlage in der Anlagenveräußerung, wird für diese in der Funktion Anlagensätze (FAS) die Marke Veräußert gesetzt.

Die Veräußerungsperiode bestimmen

Vorgänge werden in der im Anlagensatz vorgegebenen Veräußerungsperiode verbucht, vorausgesetzt, sie liegen im Bereich der im Anlagenveräußerungsprozess gewählten Perioden. Ist die Veräußerungsperiode im Anlagensatz leer, werden die generierten Veräußerungsvorgänge in der letzten Periode des Veräußerungsperiodenbereichs verbucht. Die Veräußerungsperiode im Anlagensatz wird ebenfalls mit dieser Periode aktualisiert.

Informationen zu den Veräußerungsbuchungen

Es werden folgende Veräußerungsbuchungen generiert:

  • Die A/H-Kosten der Anlage einschließlich eventueller Änderungen werden auf dem Bilanzanlagenkonto gutgeschrieben.
  • Der gleiche A/H-Betrag wird dem vorgegebenen GuV-Konto belastet.
  • Der kumulierte Abschreibungsbetrag wird dem Bilanzkonto für kumulierte Abschreibung belastet.
  • Der gleiche kumulierte Abschreibungsbetrag wird dem in der Anlagenveräußerung vorgegebenen GuV-Konto gutgeschrieben.

Bei Bedarf können Nummerierungscodes auf die vom System generierten Anlagenveräußerungsvorgänge angewendet werden. Siehe 'Einführung in die Buchungsnummerierung'.

Hinweis:  Wurden für die Verteilung der Abschreibungswerte über mehrere Analysecodes standardmäßige Anlagenbuchungsuntercodes mit gleichen Standardfaktoren benutzt, dann werden die gleichen Faktoren für die Verteilung der kumulierten Abschreibungsveräußerungsbuchungen benutzt. Siehe 'Analysecodes für die Anlagenbuchung vorgeben'.

Zusätzlich zur Vorgabe von Analysecodes für Anlagenbuchungen können Sie auch Prozessregeln verwenden, um Analysecodes auf den von der Veräußerung generierten Vorgängen vorzugeben oder zu prüfen. Dazu erstellen Sie ein Ereignisprofil, das nach einem Funktionscode für eine Abschreibung sucht, und Sie verwenden den Aufrufpunkt 00015 'Auffüllen' oder 00016 'Prüfen der Analyse für system-generierte Vorgänge'.

Hinweis: 
  • Wenn Sie sowohl Analysevorgabe als auch Prozessregeln für diese Funktion verwenden, sind die von den Prozessregeln vorgegebenen und geprüften Analysecodes maßgebend und haben ggf. Vorrang vor den in der Analysevorgabe festgelegten oder entfernten Codes. Der Grund dafür ist, dass Prozessregeln weiter gültig sind, nachdem der Veräußerungsprozess Analysecodes für die generierten Vorgänge vorgegeben hat.
  • Wenn durch eine Prozessregel, die den Aufrufpunkt 0015 oder 0016 verwendet, ein Vorgang die Prüfung nicht besteht, wird die Fehlermeldung standardmäßig nicht im Vorgangsbericht angezeigt. Der Grund dafür ist, dass sie nicht in den SunSystems-Beispielberichten enthalten ist. Daher müssen Sie zum Anzeigen der Details einer solchen Analysecodeprüfung dem relevanten Vorgangsbericht für die Anlagenveräußerung eine geeignete Spalte hinzufügen.