Informationen zur Bezugswährung
Eine Bezugswährung muss für alle Mandanten eingerichtet werden, auch in einer Einzelwährungsumgebung.
In einer Mehrwährungsumgebung müssen Sie einen der folgenden Währungswerte, die für jeden Vorgang verfügbar sind, als die Bezugswährung für den Mandanten nominieren:
- Basiswährung (Wert 1)
- Vorgangswährung (Wert 2)
- Zweite Basiswährung (Wert 3)
Wenn sowohl die Basis- als auch die zweite Basiswährung für den Mandanten definiert sind, muss eine dieser beiden die Bezugswährung sein. Gleichermaßen muss, wenn nur eine Basiswährung und eine Vorgangswährung definiert sind, eine dieser beiden die Bezugswährung sein.
Die gewählte Bezugswährung ist die Währung, über die die anderen beiden dieser drei Währungen berechnet werden. Wenn z. B. die Vorgangswährung als Bezugswährung gewählt wurde und Basiswährungs- und zweite Basiswährungswerte für einen Vorgang berechnet werden müssen, dann wird der Kurs von der Vorgangswährung zu der entsprechenden Währung benutzt. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass keine Arbitragefehler entstehen.
Die Bezugswährung wird als Teil der Mandantendefinition in 'Mandanten einrichten (BUS)' festgelegt.
Die folgenden Währungen können nicht als Bezugswährung verwendet werden:
- Wert 3, wenn diese Währung für den Mandanten als Berichtswährung definiert ist.
- Wert 4, die vierte Währung.