Neubewertung der 2. Basis- bzw. Berichtswährung mit der Basiswährung als Ausgangswährung
Diese Art von Neubewertung generiert eine Ausgleichsberichtigung, die in der Regel geringfügige bei der Währungsumrechnung entstandene Rundungsfehler berichtigt.
Die nachfolgende Tabelle weist die Werte aus, die in einer Neubewertungsbuchung enthalten sind. Diese hängen davon ab, welche Währung als Bezugswährung benutzt wird:
Bezugswährung: | Wert 1 | Wert 2 | Wert 3 | Wert 4 |
Basiswährung | X | |||
Zweite Basiswährung | X |
Basiswährung = Bezugswährung
Dient die Basiswährung als Bezugswährung, ist dies das Währungsmodell mit Risikoverteilung. Das Kursrisiko wird zwischen dem inländischen Unternehmen und der Muttergesellschaft geteilt.
Zweite Basiswährung = Bezugswährung
Dies ist keine echte Neubewertung. Sie dient jedoch zur Bearbeitung von Rundungsdifferenzen für eine Berichtswährung. Die Berichtswährungssumme wird mit dem Gesamtwert in der Basiswährung zum offiziellen Festkurs verglichen und die Differenzberichtigungen gebucht. Es wird vorausgesetzt, dass es sich bei den Differenzen um Rundungsfehler handelt. Diese Neubewertung ist für jede Periode auszuführen, wenn jede Periode ausgeglichen werden soll. Benötigen Sie einen genauen Gegenwert zum Jahresabschluss, müssen Sie diese Neubewertung zum Jahresabschluss ausführen.