Geschäftsjahr verlängern oder verkürzen

Es kann vorkommen, dass das Geschäftsjahr verlängert oder verkürzt werden muss, wenn beispielsweise Firma A von Firma B übernommen wurde und das Jahresende der Firma A an das von Firma B angepasst werden muss.

Wenn ein Geschäftsjahr einem Mandanten zugeordnet wird, kann die Anzahl der Perioden und der Datumsbereich nicht geändert werden. Finanzkalender können jedoch Jahre verschiedener Länge enthalten und einem einzelnen Mandanten können für unterschiedliche Jahre unterschiedliche Kalender zugeordnet werden.

Mit einem der folgenden Methoden kann ein Geschäftsjahr verlängert oder verkürzt werden:

Wenn für alle dem Kalenderjahr zugeordneten Mandanten eine Verlängerung/Verkürzung erforderlich ist:

  1. Heben Sie für alle Mandanten die Zuordnung zum entsprechenden Geschäftsjahr auf.
  2. Ändern Sie das Geschäftsjahr mit dem revidierten Startdatum, dem Enddatum und der Anzahl der Perioden.
  3. Ordnen Sie alle Mandanten dem revidierten Kalenderjahr zu.

Wenn nur für einige der dem Kalenderjahr zugeordneten Mandanten eine Verlängerung/Verkürzung erforderlich ist:

  1. Heben Sie für die gewünschten Mandanten die Zuordnung zum entsprechenden Geschäftsjahr auf.
  2. Erstellen Sie einen neuen Kalender und ein neues Jahr mit dem revidierten Startdatum, dem Enddatum und der Anzahl der Perioden.
  3. Setzen Sie den Status des neuen Kalenders und des neuen Jahres auf 'Offen'.
  4. Ordnen Sie die gewünschten Mandanten dem neuen Kalender und dem neuen Jahr zu.
Hinweis: Wenn für die betroffenen Mandanten bereits Buchungen in Perioden des Kalenderjahres vorgenommen wurden, dann muss das geänderte/erstellte Jahr diese Perioden enthalten (auch wenn es sich nur um Berichtigungsperioden handelt). Andernfalls ist eine Zuordnung unzulässig.