Wo wird der Quellensteuersatz definiert?

Steuersatz nach Vorgangswert

Manchmal hängt der von den Vorgängen eines Kontos zurückgehaltene Steuerbetrag vom Wert der steuerpflichtigen Vorgänge ab. Der Steuersatz kann wie folgt variieren:

  • in Abhängigkeit davon, ob es allein um den Wert der gewählten steuerpflichtigen Vorgänge geht oder ob die kumulative Summe aller steuerpflichtigen Vorgänge für das Konto und die Steuerperiode gefordert ist. Siehe 'Informationen zu kumulativen Summen'.
  • aufgrund anderer Vorgangskriterien, wie z. B. Kontonummer, Analysecode, Produktcode, Vorgangsnummer usw. Siehe 'Informationen zu Auswahlkriterien'.
  • basierend auf dem Datum der Vorgänge.

Zum Beispiel:

  • Der Quellensteuersatz für Zinszahlungen ist 1,5 % in der südlichen Provinz und 1,75 % in der nördlichen Provinz eines Landes. Die Provinz wird für jeden Vorgang durch einen Analysecode identifiziert.
  • Der Steuersatz beginnt mit 0,5 % für kumulative Einkäufe unter 5.000, erhöht sich auf 1 % für Einkäufe zwischen 5.000 und 10.000 und steigt dann auf 1,5 % für alle weiteren Einkäufe in dieser Periode von demselben Lieferanten.

Die Steuerregeln für einen Quellensteuercode werden als Quellensteuer-Berechnungsregeln gepflegt. Eine Berechnungsregel definiert:

  • den Datenbereich, auf den die Steuerregeln angewendet werden sollen (z. B. für jedes Jahr andere Steuersätze)
  • einen Satz von bis zu fünf Auswahlkriterien für die Schlüsseleinschränkungen, die die Vorgänge steuern, für die Steuer berechnet wird, z. B. wenn je nach Produktgruppe, Gebiet oder Lieferantentyp verschiedene Steuersätze gelten
  • den anzuwendenden Steuerprozentsatz oder eine Tabelle von Wertbereichen, Steuerbeträgen und -sätzen, die den Quellensteuerbetrag und/oder -satz für jeden Bereich bestimmen.
Hinweis:  Der Berechnungstyp für den Quellensteuertyp bestimmt, ob die Quellensteuer auf Basis von kumulativen steuerpflichtigen Werten innerhalb des Steuerzeitrahmens oder nur für die gewählten, steuerpflichtigen Vorgänge berechnet werden soll. Wenn die Steuer für kumulative Werte berechnet wird, wird eine Tabelle von Wertbereichen benötigt, um Steuerprozentsätze zu definieren.

Quellensteuerfreie Vorgänge für ein Konto

Es kann vorkommen, dass einem Konto eventuell eine Quellensteuerbefreiung oder Skonto gewährt wird. Beispielsweise bekommen größere Konzerne in manchen Ländern einen Quellensteuernachlass.

Dieser Satz wird in Quellensteuerfreie Vorgänge (WTE) definiert. Geben Sie den Ausnahme- bzw. Skontoprozentsatz im Feld Befreiungssatz ein. Die Quellensteuer wird anhand der Standardsteuersätze berechnet. Dieser Prozentsatz wird dann abgezogen, um den endgültigen Steuerbetrag zu bestimmen.