Verwendung der Währungswerte definieren
Im Warenwirtschaftsmodul können für jeden Vorgang bis zu vier Werte (drei Währungswerte und ein Memowert) geführt werden. In Financials können in jedem Vorgang bis zu fünf Werte (vier Währungswerte und ein Memowert) geführt werden.
Wenn Sie einen Mandanten einrichten, müssen Sie festlegen, ob und wie diese Werte eingesetzt werden sollen. Darüber hinaus müssen Sie die Bezugswährung festlegen.
Die vier für einen Vorgang gespeicherten Währungswerte werden als Wert 1, Wert 2, Wert 3 und Wert 4 bezeichnet. Wert 1 ist die Basiswährung, Wert 2 ist die Vorgangswährung, Wert 3 ist die zweite Basiswährung oder Berichtswährung, und Wert 4 ist die 4. Währung.
Jeder Vorgang in SunSystems muss einen Basiswährungswert enthalten. Normalerweise ist dies die Währung des Landes, in dem der Mandant seinen Sitz hat. Alle Berichte und Abfragen verwenden diese als die Standardwährung. Es ist eine feste Währung, die für den Mandanten definiert werden muss. Nachdem sie eingerichtet wurde und bereits Journale gebucht wurden, kann die Basiswährung nicht mehr geändert werden.
Die Werte für Vorgangswährung, zweite Basis-/Berichtswährung und 4. Währung sind wahlfrei. Sie müssen entscheiden, ob sie für den Mandanten benötigt werden und wie sie verwendet werden sollen.
Für jeden Währungswert müssen Sie festlegen:
- ob er benötigt wird
- ob er manuell eingegeben werden kann oder automatisch errechnet wird
- welche Journalbuchungsregeln gelten sollen
- welche Journalausgleichsregeln gelten sollen
- wie viele Dezimalstellen verwendet werden sollen
Die 5. Währung in Financials
In Financials ist außerdem zusätzlich eine 5. Währung verfügbar, in der der zur Umrechnung der Werte 1 bis 4 in eine andere Währung verwendete Währungskurs geführt wird. Ein Anwendungsbeispiel wäre z. B, dass die 4. Währung als Bankwährung verwendet wird, die Zahlung jedoch in einer alternativen Bankwährung stattfindet.
Ein 5. Währungskurs kann entweder in 'Buchungen erfassen' generiert oder in 'Buchungen importieren' importiert werden. Der fünfte Währungswert kann nur in der Berichterstattung berechnet werden.