Welche Zeilen können abgeglichen werden?

Eine Bestellungs- oder Rechnungszeile kann nur dann abgeglichen werden, wenn sie sich auf einer Stufe befindet, die für die Rechnungserstellung verfügbar ist. Dies bedeutet, dass Zeilen mit dem Status 'Zur Berechnung verfügbar' oder 'Teilweise berechnet' abgeglichen werden können. Zeilen mit dem Status 'Vollständig berechnet' oder 'Nicht zutreffend' und Zeilen mit einem Bestelltyp, für den die Rechnungsstellung keine definierte Stufe ist, können nicht abgeglichen werden.

Die Rechnungszeile enthält das Kontrollkästchen 'Abgleichung erforderlich'. Wenn für eine Zeile keine Abgleichung erforderlich ist, obwohl die betreffende Stufe zum Bestelltyp gehört, kann die Abgleichung übersprungen werden. Auf diese Weise können Zeilen verarbeitet werden, die in der Rechnung aber nicht in der ursprünglichen Bestellung erscheinen und für die keine Abgleichung erforderlich ist. Dies könnten beispielsweise Lieferkosten sein.