AfA-Minderung ausführen
Wenn Sie die erweiterte AfA verwenden, möchten Sie unter Umständen auf bestimmte Anlagen eine AfA-Minderung anwenden. Dies verringert den Betrag der gewöhnlichen Abschreibung um einen von Ihnen angegebenen Prozentsatz während eines bestimmten Jahres in der Nutzungsdauer einer Anlage. Wird auf eine Anlage in einem bestimmten Jahr eine AfA-Minderung angewendet, dann kann im gleichen Jahr für dieselbe Anlage keine vorgezogene AfA berechnet werden. Die Standardabschreibung wird in allen Perioden eines Jahres (normalerweise 12) gebucht, und in der letzten Periode wird dann von der AfA-Minderungsberechnung ein getrennter Vorgang an das normale Anlagenkonto (Bilanz und GuV) gebucht.
Vor dem Ausführen der AfA-Minderungsberechnung verwenden Sie Auswahl verminderte AfA (FDR), um zu bestimmen, welche Anlagen in die Berechnung eingehen sollen. Weiterhin legen Sie hier den Prozentsatz fest, um den die entsprechende Abschreibungsrate verringert werden soll. Sie können die Prozentsätze auch manuell in Anlagensätze (FAS) festlegen. Zum Berechnen und Buchen der Minderung verwenden Sie die Funktion AfA-Minderungsberechnung (FAR).
Allgemeine Informationen über vorgezogene AfA finden Sie im Thema 'Überblick über die Elemente der erweiterten AfA' in den Financials-Administratorhinweisen. Informationen über die Schritte zum Einrichten und Ausführen der vorgezogenen AfA finden Sie im Thema 'Einrichten der Elemente der erweiterten AfA' in den Financials-Administratorhinweisen.
Zusätzlich zur Konsolidierung können Sie auch Prozessregeln verwenden, um Analysecodes für die generierten Vorgängen festzulegen oder zu prüfen. Dazu erstellen Sie ein Ereignisprofil, das nach einem Funktionscode für eine vorgezogene AfA-Berechnung bzw. eine AfA-Minderungsberechnung sucht, und Sie verwenden den Aufrufpunkt 00015 'Auffüllen' oder 00016 'Prüfen der Analyse für systemgenerierte Vorgänge'. Siehe 'Analysekonsolidierung und Interaktion mit den Prozessregeln'.
- Wenn Sie sowohl Konsolidierung als auch Prozessregeln für diese Funktion verwenden, sind die von den Prozessregeln festgelegten und geprüften Analysecodes maßgebend und haben ggf. Vorrang vor den in der Konsolidierung festgelegten oder entfernten Codes. Der Grund dafür ist, dass Prozessregeln weiterhin gelten, nachdem die Konsolidierung den generierten Vorgängen Analysecodes zugewiesen hat.
- Wenn durch eine Prozessregel, die den Aufrufpunkt 0015 oder 0016 verwendet, ein Vorgang die Prüfung nicht besteht, wird die Fehlermeldung standardmäßig nicht im Vorgangsbericht angezeigt. Der Grund dafür ist, dass sie nicht in den SunSystems-Beispielberichten enthalten ist; daher müssen Sie zum Anzeigen der Details einer solchen Analysecodeprüfung dem relevanten Vorgangsbericht eine geeignete Spalte hinzufügen.