Eine Abschreibungstabelle einrichten

Steht die Abschreibungsmethode für eine Anlage in der Funktion 'Anlagensätze (FAS)' auf Tabellenabschreibung, basiert die Abschreibungsberechnung für die Anlage auf einer Abschreibungstabelle. Die Tabelle gibt den Prozentsatz vor, der für jedes Nutzungsjahr der Anlage angewendet wird. So kann die Abschreibung sehr flexibel gestaltet werden.

Abschreibungstabellen sind von besonderem Nutzen, wenn Sie die AfA-Methode oder den AfA-Satz während der Nutzungsdauer einer Anlage ändern müssen. Sie definieren die Abschreibungstabelle so, dass sie Einträge enthält, die die Abschreibung bis dato wiedergeben. Die neuen AfA-Sätze werden dann für zukünftige Jahre definiert.

Die Abschreibungstabellen werden im Abschreibungstabellenbericht ausgedruckt.

AfA-Berechnung mit Hilfe von Tabellen

Der entsprechende AfA-Satz wird der Abschreibungstabelle entnommen, indem das erste Abschreibungsjahr von dem Jahr, für das die Abschreibung ermittelt werden soll, subtrahiert, und ein Jahr addiert wird. Dann werden die A/H-Kosten der Anlage mit diesem AfA-Satz multipliziert, um den Gesamtabschreibungsbetrag für das Geschäftsjahr zu erhalten. Eventuelle Abweichungen zwischen der tatsächlich kumulierten Abschreibung und der laut Tabelle erwarteten werden bei der AfA-Berechnung (FDC) ausgewiesen.

Hinweis:  Es existieren Einschränkungen bei der Verwendung von Tabellen für die AfA-Berichterstattung. Die Abschreibung muss mindestens einmal während jedes Geschäftsjahres gebucht werden.
Hinweis:  Für Anlagen, für die AfA-Tabellen konfiguriert sind, bucht die AfA-Berechnung nur Beträge, die auf das aktuelle Finanzjahr zutreffen. Wurde eventuell weniger als die AfA für das vollständige Jahr im vorherigen Jahr gebucht, wird der ungebuchte Betrag nicht der AfA-Berechnung für das aktuelle Jahr hinzugefügt. In diesen Umständen können Sie entweder den Betrag als ungebucht belassen, wobei am Ende der Lebensspanne der Anlage ein Restwert entsteht, oder Sie können die Abschreibungsdifferenz der Anlage manuell buchen.