Erweiterte Abschreibung - Vorgezogene AfA
Bei der vorgezogenen AfA wird der gewöhnliche Abschreibungswert während ausgewählter Perioden in der Nutzungsdauer der Anlage mit einem Faktor multipliziert. Sowohl der Multiplikator als auch die Zeitspanne, auf die die vorgezogene AfA angewendet wird, werden in jedem Anlagensatz in der Funktion Anlagensätze definiert.
Das italienische Recht erlaubt z. B. unter Anwendung der vorgezogenen AfA das Verdoppeln des gewöhnlichen Abschreibungsbetrags in den ersten 3 Jahren der Nutzungsdauer einer Anlage (im ersten Jahr, wenn es sich um einen gebrauchten Artikel handelt). Dies kann mit % Minderung 1. Jahr, wie oben beschrieben, kombiniert werden.
Die vorgezogene AfA muss als ein anderer Vorgangstyp zur gewöhnlichen Abschreibung behandelt werden, und die beiden Beträge werden dann zu einem Gesamtabschreibungsbetrag summiert. Wie in der gewöhnlichen Anlagenverwaltung, darf der kumulierte Gesamtabschreibungsbetrag nie größer als der Bruttowert der Anlage sein. Im letzten Abschreibungsjahr wird also, wenn der Nettorestwert der Anlage kleiner als der Gesamtabschreibungsbetrag des Jahres ist, der gewöhnliche Abschreibungsbetrag zuerst errechnet; der Betrag der vorgezogenen AfA besteht dann nur aus dem Restwert. Ist weiterhin der Nettowert kleiner als der Betrag der gewöhnlichen Abschreibung, dann wird nur der Betrag für die gewöhnliche Abschreibung gebucht und im letzten Jahr wird keine vorgezogene AfA berechnet.
Beispiel
Nach italienischem Recht muss der Betrag für vorgezogene AfA dem Betrag für die gewöhnliche Abschreibung pro Jahr für die Anlage entsprechen, d. h. der Gesamtabschreibungsbetrag ist das Doppelte der gewöhnlichen Abschreibung (außer im letzten Jahr, wenn er eventuell kleiner ist, wie weiter oben beschrieben). In Anlagensätze können Sie den Faktor der vorgezogenen AfA gegenüber der gewöhnlichen Abschreibung angeben; für Italien sollte dieser Faktor also 1 sein.
- Die Anlage wurde am 01.01.2006 gekauft.
- Bruttowert der Anlage: 1.000 €
- Standard-Abschreibungsrate: 22 %
- 50 % des Abschreibungswerts im 1. Jahr
- In diesem Beispiel ist der Abschreibungswert der Anlage in den ersten 3 Jahren verdoppelt, da der Betrag der gewöhnlichen Abschreibung und der vorgezogenen Abschreibung zusammengerechnet wird.
Jahr | 2006 | 2007 | 2008 |
Gewöhnliche Abschreibung in Euro | 110 | 220 | 220 |
Vorgezogene AfA in Euro | 110 | 220 | 120 |
Gesamtabschreibung pro Jahr in Euro | 220 | 440 | 340 |
Anlagenrestwert in Euro | 780 | 340 | 0 |
Zum Verwenden der vorgezogenen AfA in SunSystems müssen Sie die Option Vorgezogene AfA verwenden in Hauptbuch einrichten aktivieren. In Anlagensätze muss für jeden einzelnen Anlagensatz ein Bilanz- und GuV-Konto für die vorgezogene AfA angegeben werden, die sich von den gewöhnlichen Abschreibungskonten unterscheiden. Es muss ebenfalls die Nutzungsdauer in Jahren ('Dauer in Jahren'), das Anfangsjahr ('Beginn') und der Faktor (wie oben beschreiben) angegeben werden.
Sie können Vorgezogene AfA-Berechnung (FAA) verwenden, um die vorgezogene AfA am Jahresende zu errechnen, nachdem alle gewöhnlichen Abschreibungen gebucht wurden. Ein Betrag für vorgezogene AfA kann nur in der letzten Periode des Jahres gebucht werden. Durch Wahl von Nein in der Option Vorgänge buchen im Formular 'Vorgezogene AfA berechnen' können Sie Berechnungen zur vorgezogenen AfA ausführen, ohne dass Buchungen erfolgen. Sie können die Berechnungsresultate in einem Bericht anzeigen, und verschiedene Szenarios ausarbeiten, die Ihnen bei der Entscheidung behilflich sind, ob eine Gruppe von Anlagen in eine endgültige Berechnung mit eingeschlossen werden sollen, oder nicht. Beim Buchen der endgültigen vorgezogenen AfA wird ein Journal mit dem Typ SYSTM und der Journalquelle DPANT an das Bilanz- und GuV-Konto für vorgezogene AfA gebucht. Die Anlagenmarke auf der Journalzeile im Bilanzkonto ist 'Abschreibung' (A).
Die vorgezogene AfA kann in jedem Jahr so oft wie gewünscht ausgeführt werden, solange keine Buchungen erfolgen; Sie können das Ergebnis jedoch nur einmal pro Jahr für jede Anlage buchen, und dies muss innerhalb der letzten Jahresperiode geschehen.
Anlagenveräußerung und vorgezogene AfA
Bei Anlagenveräußerung während der Nutzungsdauer einer Anlage wird der Nettowert der Anlage wie folgt berechnet:
Nettowert = Bruttowert - gewöhnliche AfA - vorgezogene AfA
und zur Vollständigkeit:
Bruttowert = Anschaffungspreis + Neubewertung - Wertminderung.
Der Nettowert der Anlage muss mit dem erzielten Verkaufspreis verglichen werden (0, wenn die Anlage vollständig abgeschrieben und nicht verkauft wurde). Die Differenz zwischen den beiden Werten stellt einen Kapitalverlust oder einen Kapitalgewinn dar; z. B. wenn der Nettowert größer als der Verkaufspreis ist, stellt die Differenz einen Kapitalverlust dar.
Wird die Anlage zu einem Zeitpunkt während des laufenden Jahres veräußert, nimmt der Nettowert den kumulierten Gesamtabschreibungswert bis zum entsprechenden Datum an. Da vorgezogene AfA nur am Jahresende berechnet wird, wird kein Betrag für vorgezogene AfA für das Jahr berechnet, in dem die Anlage veräußert wird.