Informationen zur Quellensteuer

Quellensteuer ist ein Steuerbetrag, der von Zahlungen an Lieferanten zurückgehalten und regelmäßig direkt an den Fiskus bezahlt wird.

Quellensteuersatzstrukturen und -berechnungen können komplex und je nach Art der Geschäftsaktivitäten unterschiedlich sein. So können beispielsweise verschiedene Steuersätze und -grenzwerte für jeden Steuertyp und innerhalb jedes Steuertyps für verschiedene Dienste, Waren und Zinszahlungen gelten.

Zusätzlich:

  • kann der zurückzuhaltende Steuerprozentsatz je nach dem steuerpflichtigen Wert der Rechnungen unterschiedlich sein
  • kann der Steuersatz variieren, abhängig von den kumulativen steuerpflichtigen Zahlungen die innerhalb der Steuerperiode an den Lieferanten erfolgt sind
  • kann eventuell, zusätzlich zum variablen Prozentsatz, ein festgelegter Steuerbetrag für jeden Grenzwert benötigt werden
  • ist eventuell für jede Periode ein nicht steuerpflichtiger Betrag zulässig, für den keine Steuer berechnet wird
  • muss eventuell ein Mindeststeuerbetrag für die Zurückbehaltung berücksichtigt werden; und wenn der berechnete Steuerwert kleiner als dieser Betrag ist, wird keine Steuer zurückgehalten
  • muss die Quellensteuer eventuell aus den Brutto-, Netto- oder Steuerwerten der Zahlungsausgänge (oder Zahlungseingänge) berechnet werden.