Mandant mit geteiltem Währungsrisiko einrichten
Wenn Ihr System nicht GAAP- oder Euro-Rechnungslegungsgrundsätze erfüllen muss, können Sie die Basiswährung als Bezugswährung einrichten. In diesem Fall kann der dritte Währungswert entweder eine zweite Basiswährung oder eine Berichtswährung sein. In der Praxis wird der dritte Währungswert normalerweise für eine Berichtswährung verwendet, wenn die Basiswährung die Bezugswährung ist.
Betrachten Sie als Beispiel die australische Tochtergesellschaft eines Konzerns, der in Hongkong angesiedelt ist. Die Basiswährung ist australische Dollar und die Berichtswährung ist Hongkong-Dollar. Die Basiswährung fungiert auch als Bezugswährung.
In dieser Situation trägt die Tochtergesellschaft das Kursrisiko gegenüber der lokalen Währung, und die Muttergesellschaft trägt das Kursrisiko zwischen Basis- und Berichtswährung.
Dies ist nachfolgend abgebildet: