Skontogewährung bei Zahlungseinzug zulassen
Auf einige Vorgänge wird bei Einzug Skonto gewährt. Die Skontobedingungen für einen Kunden sind in den Zahlungsbedingungen des Kunden vorgegeben. Die Zahlungsbedingungen werden mit 'Zahlungsbedingungen (PYT)' definiert und einem Kunden mit 'Kunden (CUS)' zugewiesen.
Die Zahlungsbedingungen können ein Skontofälligkeitsdatum berechnen und den Skontosatz festlegen, der dem Kunden zur Verfügung steht. Der Skontobetrag wird errechnet, indem der Vorgangsbetrag mit dem ersten Skontosatz des Kontos multipliziert wird.
Es wird davon ausgegangen, dass Ihre Firma bei Einzug einer Zahlung durch Bankzahlung dafür verantwortlich ist, die Zahlung rechtzeitig für fälliges Skonto einzuziehen. Alle skontofähigen Vorgänge sollten also unverzüglich eingezogen werden.
Soll kein Skonto gewährt werden, ändern Sie die Vorgangsdetails mit der Funktion 'Kontozuweisungen (ACA)' ab. Sie haben auch die Möglichkeit, die Zahlungsbedingungen des Kunden zu ändern.