Informationen zur zweiten Basis- oder Berichtswährung
Der dritte Währungswert, der in einem Vorgang verfügbar ist, kann entweder für eine zweite Basiswährung oder für eine Berichtswährung verwendet werden. Diese Währung ist ebenfalls für den Mandanten festgelegt und gilt daher für alle Vorgänge in dem Mandanten.
Die zweite Basis- oder Berichtswährung ist genau wie die Basiswährung für den Mandanten vordefiniert.
Eine zweite Basiswährung wird parallel zur Basiswährung geführt. Vorgänge enthalten in diesem Fall immer sowohl einen Basiswährungs- als auch einen zweiten Basiswährungswert, und der Währungskurs zwischen den beiden Währungen ist fest.
Die zweite Basiswährung kann, wenn gewünscht, als Bezugswährung verwendet werden.
Eine Berichtswährung braucht nicht in allen Vorgängen geführt zu werden und wird normalerweise vom System berechnet. Häufig ist dies die Währung einer Muttergesellschaft. Die Berichtswährung kann nicht als Bezugswährung verwendet werden.