Datenintegrität

Um die Datenintegrität von GEO-Daten an Vertragskosten zu gewährleisten, die für die Kosten-Übernahme verwendet werden, müssen die folgenden Regeln beachtet werden:

  • GEO-Daten können nicht direkt aktualisiert werden.
  • Obwohl einige Werte in Vertragsschnittstellen-Datensätzen für GEO-Verträge aktualisiert werden können, werden die Werte, die für GEO-Daten gelten, nicht direkt aktualisiert. Dies gilt auch für Hersteller- und Händlervertragsdatensätze.
  • Jeder GEO-Vertrag muss über einen Vertragsschnittstellen-Datensatz verfügen, und jeder Datensatz der GEO-Vertragsschnittstelle muss über einen Herstellervertrag-Datensatz verfügen.
  • Mitglieder- und Anbieterzuordnung müssen abgeschlossen werden, bevor alle GEO-Vertragsschnittstellen-Datensätze verarbeitet werden. Die Mitgliederzuordnung kann nicht geändert werden, wenn Verträge vorhanden sind, die auf das Mitglied verweisen.
  • Nachdem ein Aufschlagprozentsatz für einen Händler festgelegt wurde, ändert er sich nicht mehr. Jede Kombination aus Händlervertragsanbieter und GEO-Vertrag weist nur einen Aufschlagprozentsatz auf.
  • Neue Staffelungen dürfen nicht GEO-Kopfdatensätzen ohne zugehörigen GEO-Teilnehmer hinzugefügt werden.