Datenintegrität
Um die Datenintegrität von GEO-Daten an Vertragskosten zu gewährleisten, die für den Kostenstandard verwendet werden, müssen folgende Regeln verfolgt werden:
- GEO-Daten können nicht direkt aktualisiert werden.
- Obwohl einige Werte in Vertragsschnittstellen-Datensätzen für GEO-Verträge aktualisiert werden können, werden die Werte, die für GEO-Daten gelten, nicht direkt aktualisiert. Dies gilt auch für Hersteller- und Händlervertragsdatensätze.
- Jeder GEO-Vertrag muss über einen Vertragsschnittstellen-Datensatz verfügen, und jeder Datensatz der GEO-Vertragsschnittstelle muss über einen Herstellervertrag-Datensatz verfügen.
- Mitglieder- und Anbieterzuordnung müssen abgeschlossen werden, bevor alle GEO-Vertragsschnittstellen-Datensätze verarbeitet werden. Die Mitgliederzuordnung kann nicht geändert werden, wenn Verträge vorhanden sind, die auf das Mitglied verweisen.
- Nachdem ein Aufschlagprozentsatz für einen Händler festgelegt wurde, ändert er sich nicht mehr. Jede Kombination aus Händlervertragsanbieter und GEO-Vertrag weist nur einen Aufschlagprozentsatz auf.
- Neue Staffelungen dürfen nicht GEO-Kopfdatensätzen ohne zugehörigen GEO-Teilnehmer hinzugefügt werden.