Bioterrorismus-Artikel, COOL-Artikel oder COOL- und Bioterrorismus-Artikel

Bei Artikelart "COOL" und/oder "Bioterrorismus" gelten folgende Regeln:

  • Ein Artikel darf nicht ohne eine Lizenzplakettennummer (LPN) empfangen werden.
  • Ein Artikel darf keiner leeren Lizenzplakettennummer (LPN) zugeordnet werden.
  • Ein Artikel darf nicht an einem Lagerplatz empfangen oder dorthin umgelagert werden, wenn für den Lagerplatz die Option "Lösche ID" aktiv ist.
  • Ein Artikel darf nicht an einem Lagerplatz der Art "KOMMISSIONIERUNG" oder "PKST" empfangen oder dorthin umgelagert werden, wenn die Systemeinstellungen "ALLOWOVERALLOCATIONS" und "AUTOLOSEIDWITHOVERALLOCATION" ausgewählt sind.
  • Lieferantendaten müssen auf der Wareneingangsdetailebene erfasst werden. Diese Prüfung basiert auf der Systemeinstellung "COOLBIOCHECK".
  • Spediteur und Anhängerdaten müssen für den Versandauftrag erfasst werden. Diese Prüfung wird beim Versand durchgeführt.

Bioterrorismus-Artikel

Für die Artikelart "Bioterrorismus" gelten folgende Regelungen:

  • Spediteur und Anhängerdaten müssen für den Wareneingang erfasst werden. Diese Prüfung basiert auf der Systemeinstellung "COOLBIOCHECK".
  • LPNs von unterschiedlichen Lieferanten oder Lieferavis, wie z. B. dem Spediteur, können nicht zusammengeführt werden.

COOL-Artikel

Ist die Artikelart "COOL", können keine LPNs von verschiedenen Lieferanten zusammengeführt werden.