Stillstandsperiode

Eine Stillstandsperiode bezeichnet eine vorübergehende Aussetzung eines Mietobjekts während einer vereinbarten Mietperiode aufgrund von Wartungsarbeiten, Feiertagen oder ähnlichen Gründen. Während der Stillstandsperiode werden dem Kunden keine Mietgebühren berechnet.

Stillstandsperioden werden in "Mietvertragspos. Stillstandsperiode erf." (STS118) definiert.

Stillstandsperioden können in "Mietvertrags-Auftragstyp. Öffnen" (STS020) mit einem Mietvertrags-Auftragstyp verbunden werden, sodass bei Erstellung eines Mietvertrags dieses Typs diese Perioden automatisch zum Mietvertragskopf in "Mietvertrag. Öffnen" (STS100) und zu den Positionen in "Mietvertrag. Positionen öffnen" (STS201) hinzugefügt werden. Der Stillstand kann auch manuell mit dem Mietvertragskopf verbunden und automatisch von der Mietvertragsposition übernommen oder manuell mit der Mietvertragsposition verbunden werden.

In der Mietpreisliste "Wartungspreisliste. Mietgebühren erfass." (STS120) kann die "Stillstandsrate" als Teilzusatzkosten, ausgedrückt als Prozentsatz, oder als volle Zusatzkosten definiert werden. Diese Rate wird abgerufen, wenn die Mietvertragsposition erstellt wird, und kann in (STS118) bearbeitet werden. Die Stillstandsrate ist nur für Stillstandsperioden gültig, die in der Mietvertragsposition enthalten sind.

Wenn die Stillstandsrate auf 0 gesetzt wird, wird für die Mietvertragsposition ein Stillstand erstellt, aber dem Kunden wird für die Stillstandsperiode keine Miete berechnet. Wenn die Stillstandsrate beispielsweise auf 20 gesetzt wird, wird für die Mietvertragsposition eine Stillstandsperiode erstellt, und dem Kunden werden für die Stillstandsperiode 20 % der Mietgebühr berechnet. Wenn die Stillstandsrate beispielsweise auf 100 gesetzt wird, wird kein Stillstand erstellt und dem Kunden wird die übliche Mietgebühr berechnet.

Stillstandsperioden können sich auch auf andere Mietzusatzkosten auswirken, z. B. auf Positionszusatzkosten mit Berechnungsmethode 1 & 2, wobei der berechnete Betrag auf dem Mietbetrag basiert, der nach dem Stillstand berechnet wird. Einige Positionszusatzkosten, z. B. Versicherungszusatzkosten, müssen vollständig bezahlt werden, auch wenn das Mietobjekt einer Stillstandsperiode unterliegt. Andere Zusatzkosten, z. B. umweltbezogene Zusatzkosten, sollten während einer Stillstandsperiode nicht bezahlt werden. Dies wird in "Zusatzkosten Auftragsposition. Öffnen "(CRS275) definiert, wobei "Stillst ausschl" aktiviert/deaktiviert werden kann. Wenn "Stillst ausschl" aktiviert ist, basiert der Positionszusatzkostenbetrag auf dem Mietbetrag vor Abzug des Stillstandsbetrags. Ist die Option deaktiviert, basiert der Positionszusatzkostenbetrag auf dem Mietbetrag nach Abzug des Stillstandsbetrags.

Bei der Erstellung des Rechnungsvorschlags werden die Stillstandsperioden beginnend bei der Stufe der Mietvertragsposition überprüft. Wenn ein entsprechender Stillstand gefunden wird, wird die Fakturierungsperiode um die Stillstandsperiode und die definierte Stillstandsrate reduziert. Wenn in der Mietvertragsposition kein Stillstand festgestellt wird, wird der Kopf des Mietvertrags überprüft, und wenn der entsprechende Stillstand gefunden wird, wird die Fakturierungsperiode um die Stillstandsperiode reduziert.