Sperren der Abrechnung

Hintergrund

Eine Abrechnung basiert auf einer Reihe von Qualitätstests. Einige davon sind für die Abrechnung erforderlich, andere fakultativ. Die Abrechnung wird gesperrt, bis sämtliche erforderlichen Tests bestanden sind. Ein erforderlicher Test ist ein Test, der im QMS-Modul entsprechend gekennzeichnet ist.

Zweck

Dieses Dokument beschreibt, wie der Abrechnungsprozess für einen Erzeugervertrag gesperrt wird, wenn die Ergebnisse eines obligatorischen Qualitätstests oder andere wichtige Informationen zum Zeitpunkt des Wareneingangs nicht vorliegen.

Ergebnis

Wenn die Ergebnisse von obligatorischen Qualitätstests oder andere wichtige Informationen nicht vor dem Zeitpunkt des Wareneingangs übermittelt werden, wird der Abrechnungsprozess systematisch gesperrt.

Hauptprogramme

"Eigenverrechungsbeleg. Anzeigen" (PPS118)

Bevor Sie beginnen

Die Bedingungen zum Registrieren der Ergebnisse von Qualitätstests, die bei dem Landwirtschaftsbetrieb eingehen, müssen als Voraussetzung erfüllt sein. Zusammenfassung der Voraussetzungen

  • Es muss ein mit dem Lieferanten abgeschlossener Vertrag mit mindestens einer Vertragsposition vorhanden sein.
  • Die Ergebnisse von erforderlichen Qualitätstests müssen an den Artikel gebunden sein.
  • Alle obligatorischen Tests und Zustände sind im QMS festgelegt.
  • Es besteht ein Eigenverrechnungsvertrag mit dem Lieferanten.

Workflow

  • Wenn Waren im Rahmen eines Einkaufsauftrags eingehen, der einem Erzeugervertrag zugeordnet ist, wird der Eigenverrechnungsprozess ausgelöst. Die Abrechnung wird vorgenommen, wenn sämtliche erforderlichen Bedingungen erfüllt sind.
  • Die Schlussabrechnung mit dem Erzeuger ist ein Eigenverrechnungsprozess, bei dem der Empfänger den dem Lieferanten geschuldeten Betrag berechnet. Es wird ein Abrechnungsdokument erstellt, in dem die Details der Lieferung aufgeführt sind und welche Zuschläge zu bzw. Abzüge vom Basispreis vorgenommen wurden. Sowohl der Basispreis als auch die Grundlagen für Zuschläge bzw. Abzüge werden nach der anfänglichen Abrechnung und Zahlung häufig geändert. Dies hat zur Folge, dass die Abrechnung mehrfach neu erstellt und die Differenz bezahlt bzw. eingefordert werden muss.
  • Wenn die Ergebnisse von Qualitätstests oder andere Voraussetzungen, die im QMS für den Erzeugervertrag als obligatorisch festgelegt sind, nicht übermittelt wurden, wird für den Eigenverrechnungsprozess der Status 15 festgelegt (qualifiziert, erforderliche Informationen fehlen), und der Abrechnungsprozess wird gesperrt.
  • Nach Erhalt sämtlicher obligatorischer Ergebnisse und Informationen von "PA-Operation. Rückmelden" (PMS070) oder über das Qualitätsmanagementsystem (QMS) wird der Status der Eigenverrechnung auf 20 festgelegt (bereit zur Abrechnung), und die nachfolgenden Abrechnungsprozesse und -aktivitäten werden in Gang gesetzt.
  • Der Status der Eigenverrechnung für einen Einkaufsauftrag wird in Bild B1 von "Eigenverrechnungsbeleg. Anzeigen" (PPS118) angezeigt.
  • Über die oben beschriebene systematische Statusaktualisierung der Eigenverrechnung hinaus können Sie auch eine Abrechnungssperre zur Eigenverrechnung manuell in "Eigenverrechnungsbeleg. Anzeigen" (PPS118) mithilfe der verknüpften Option 13 (Sperren/Entsperren) auf den Einkaufsauftragsdatensatz anwenden, der in Bild B1 von (PPS118) angezeigt wird. Eine Sperrung mittels dieser Methode hat zur Folge, dass die Markierung "Eigenverrechnung sperren" sowohl für das Bild B als auch das Bild E in PPS118 festgelegt wird. Die Sperrung kann manuell durch Verwendung derselben Maßnahme aufgehoben werden.