Alarmgrenze und Trend
Alarmgrenzen und Trends werden in Bezug auf Wartungsdefinitionen festgelegt. Sie erlauben die Erfassung von Prozess- oder Anlagenmessungen, die bei Qualitätskontrollen durchzuführen sind.
Die untere Alarmgrenze definiert den kleinsten zulässigen Wert, und die obere Alarmgrenze definiert den größten zulässigen Wert. Der Trend gibt die größte Messwertänderung zwischen aufeinanderfolgenden Messungen an.
Beschreibung
Alarme und Trends können nur für Wartungsdefinitionen mit einem Auftragstyp eingegeben werden, bei dem mehrere Operationen unter demselben Instandhaltungsauftrag gespeichert werden können. Wenn der Auftragstyp dies nicht zulässt, sind diese Felder ausgeblendet.
Eine Wartungsdefinition für eine Lagerinspektion kann bestimmen, dass die Temperatur zwischen 50 Grad (untere Grenze) und 75 Grad (obere Grenze) liegen und um nicht mehr als 2 Grad pro Monat (Trend und Häufigkeit) steigen soll.
Bei Überschreitung der Maximaltemperatur liegt eindeutig ein Problem vor (z. B. mangelnde Schmierung, Fehlausrichtung). Wenn der Temperaturtrend um mehr als 2 Grad pro Inspektion steigt (zunehmende Fehlerwahrscheinlichkeit), könnte ebenfalls ein Problem vorliegen.
Bei der Rückmeldung einer Operation wird eine Messwerteingabe verlangt. Der eingegebene Messwert wird anschließend mit den erwarteten Werten verglichen. Wenn er außerhalb der Toleranzen liegt, wird automatisch eine Wartungsdefinition erstellt, um das Problem festzustellen. Der Eigentümer der Anlage wird ebenfalls elektronisch informiert.