Akkreditive für internationale Zahlungen verwenden – Übersicht

Dieses Dokument zeigt eine Übersicht, wie Akkreditive vor allem im internationalen Handel als Zahlungsdokumente verwendet werden.

Ein Akkreditiv ist eine Verpflichtung einer oder mehrerer Banken, einem Verkäufer einen bestimmen Betrag unter der Voraussetzung zu zahlen, dass er die Bedingungen des Akkreditivs erfüllt. Der Unterschied zwischen einem Akkreditiv und anderen Zahlungsmethoden besteht darin, dass die Zahlung erst geleistet wird, wenn die Akkreditivbedingungen (z. B. Senden eines Musters oder Lieferung der Waren vor einem bestimmten Datum) erfüllt sind.

Akkreditive sind gelten dank weltweit anerkannter Verfahren als die sicherste Zahlungsmethode auf internationalen Märkten.

Ergebnis

Weitere Informationen dazu finden Sie unter Handelsrisiken verwalten.

Bevor Sie beginnen

Weitere Informationen dazu finden Sie unter Handelsrisiken verwalten.

Zweck

Das Akkreditiv fungiert als eine Zahlungsverpflichtung zwischen dem Verkäufer und Käufer. Akkreditive bieten folgende Vorteile:

  • Dem Verkäufer wird sowohl vom Käufer als auch von der Bank des Käufers garantiert, dass er für die Sendung bezahlt wird, solange er die Bedingungen des Akkreditivs erfüllt.
  • Dem Käufer wird garantiert, dass keine Zahlungsverpflichtung für die Sendung besteht, solange der Verkäufer nicht alle Bedingungen des Akkreditivs erfüllt hat.
  • Es gibt verschiedene Formen von Akkreditiven: Bestätigt oder unbestätigt, widerruflich oder unwiderruflich usw. Aus diesem Grund ist ein Akkreditiv ein sehr flexibles Zahlungsdokument.

Zeitpunkt der Verwendung

Zahlungen mittels Akkreditiv zu tätigen, ist in einigen kommerziellen Bereichen bereits gängige Praxis. Akkreditive werden größtenteils für den Kauf von Waren im Außenhandel verwendet.

In folgenden Situationen sollte ein Exporteur Akkreditive als bevorzugte Zahlungsmethode auswählen:

Situation des Verkäufers Vorteile von Akkreditiven

Der Verkäufer kann sich keinen Zahlungsausfall leisten.

Oder der Verkäufer hat nicht genug Informationen über den Käufer, um darauf eine Kreditentscheidung zu basieren.

Ebenso könnte auch die wirtschaftliche oder politische Situation im Land des Käufers ein Risikofaktor sein.

Der Verkäufer vertraut lieber auf den Kredit einer Bank statt auf die Kreditwürdigkeit des Käufers. Die Geldmittel sind sofort verfügbar. Inkassokosten sind geringer.
Der Verkäufer benötigt einen Bankkredit, um seinen Teil der Transaktion zu finanzieren. Dies beinhaltet die Produktion und den Verkauf der Waren.

Der Verkäufer kann mit seiner Bank den sofortigen Zahlungseingang nach Bewilligung der entsprechenden Dokumente arrangieren. Dies ist die gängige Verfahrensweise in Fernost.

In bestimmten Ländern kann der Verkäufer ein Darlehen auf das Akkreditiv aufnehmen.

Der Verkäufer möchte den Prozess zur Beschaffung von Exportgenehmigungen vereinfachen. Dies hängt von der Übereinkunft zwischen Käufer und Verkäufer ab.
Die bestehende Praxis erfordert, dass der Verkäufer Zahlungen mittels Akkreditiv tätigt. Die Regeln für die Verwendung von Akkreditiven richten sich nach internationalen Konventionen. Dies bedeutet, dass praktisch weltweit identische Buchungsdefinitionen angewandt werden.

In den folgenden Situationen kann der Käufer den Verkäufer bitten, das Akkreditiv zur Zahlung zu verwenden:

Situation des Käufers Vorteile von Akkreditiven
1. Vor der Zahlung für Waren möchte der Käufer sicherstellen, dass sich der Verkäufer an die spezifischen Bedingungen gehalten hat.

Als Käufer können Sie die Verkaufsbedingungen effektiver kontrollieren. Sie können beispielsweise angeben, dass Stichproben geschickt werden sollen oder angeben, wann die Waren geliefert werden müssen.

Der Verkäufer erhält die Zahlung erst, wenn alle Anforderungen erfüllt sind.

2. Der Käufer möchte Akkreditive zur Finanzierung der Einkäufe verwenden. In Anbetracht der Sicherheit eines Akkreditivs ist es leichter, einen Kredit von einem Lieferanten zu erhalten.

Vorgehensweise

  1. Beteiligte Parteien

    Die typische Situation umfasst die folgenden vier Parteien:

    Partei Definition
    1. Käufer, Importeur oder Antragsteller Die Partei, für deren Konto und in deren Namen der Kredit eröffnet wird.
    2. Verkäufer, Exporteur, Begünstigter oder Absender Die Partei, an die das Akkreditiv adressiert ist und an die die Zahlung erfolgt.
    3. Eröffnende Bank, Bank des Käufers, ausstellende Bank Die Bank, die den Kredit ursprünglich gewährt hat.
    4. Avisierende oder bestätigende Bank, die Korrespondenzbank der eröffnenden Bank In der Regel die Bank des Exporteurs und verhandelnde Bank. (Der Einfachheit halber nennen wir sie in diesem Dokument "Bank des Verkäufers".)
  2. Der Akkreditivablauf

    Der typische Ablauf bei der Verwendung von Akkreditiven sieht wie folgt aus:

    1. Der Käufer möchte bestimmte Waren kaufen.

    2. Der Käufer prüft, wie sich ein Akkreditiv auf sein Betriebskapital und die Kreditpositionen auswirken würde.

    3. Der Verkäufer prüft, ob es sich bei dem Käufer um ein seriöses Unternehmen bzw. eine seriöse Person handelt.

    4. Der Käufer schließt einen Vertrag mit einem Verkäufer im Ausland ab.

    5. Der Käufer erbittet durch Einsendung eines Antrags bei seiner Bank die Eröffnung eines Akkreditivs zugunsten des Exporteurs. Der angezeigte Betrag soll bis zu einem bestimmten Zeitpunkt verfügbar sein. Hinweis: Die Form und der Wortlaut des Akkreditivs und die sich laut des Antrags darauf beziehende Dokumentation ist sehr wichtig: Wenn der Verkäufer beispielsweise den falschen Artikel oder die falsche Menge versandt hat, bezahlt die Bank des Käufers den Verkäufer weiterhin, sofern die Dokumente auf der Vorderseite mit dem Akkreditiv übereinstimmen.

    6. Wird der Käufer als kreditwürdig eingestuft, öffnet die Bank das Akkreditiv und verschickt es zusammen mit den Anweisungen für die Warenlieferung und der für die Bestätigung der Warensendung benötigten Dokumentation an die entsprechende Bank (in der Regel die Bank des Verkäufers). Die Bank des Käufers kann bei der Bank des Verkäufers ebenfalls die Bestätigung des Akkreditivs beantragen (siehe unten).

    7. Die Bank des Verkäufers informiert diesen und übermittelt die Dokumente.

    8. Der Verkäufer überprüft umgehend und sorgfältig das Akkreditiv und die vorgeschriebenen Bedingungen. Falls irgendein Detail von dem ursprünglichen Vertrag abweicht oder inkorrekt ist, kontaktiert der Verkäufer den Käufer zwecks Korrektur.

    9. Der Verkäufer bereitet die Lieferung und die erforderlichen Dokumente vor.

    10. Sobald die Waren an Bord des Transportfahrzeugs verfrachtet worden sind, verschickt der Verkäufer die notwendigen Dokumente an die eigene Bank.

    11. Die Bank des Verkäufers kontrolliert, ob die Dokumente mit den Bedingungen des Akkreditivs übereinstimmen.

    12. Die Bank des Verkäufers sendet diese anschließend an die Bank des Käufers weiter. (Falls das Akkreditiv unwiderruflich war und von der Bank des Verkäufers bestätigt wurde, kann die Zahlung an den Verkäufer bereits zu diesem Zeitpunkt erfolgen.)

    13. Der Käufer stellt seiner Bank die für den Import benötigten Geldmittel zur Verfügung.

    14. Die Bank des Käufers überweist das Geld an die Bank des Verkäufers.

Struktur

Der verwendete Akkreditivtyp bestimmt, in welchem Umfang der Verkäufer geschützt wird. Es gibt zwei Grundformen mit zahlreichen Varianten.

  1. Unwiderruflich oder nicht

    Es gibt zwei Hauptkategorien von Akkreditiven: Unwiderruflich und widerruflich.

    • Widerrufliche Akkreditive können von der ausstellenden Bank jederzeit storniert werden, solange die Dokumente noch nicht der Bank des Verkäufers vorliegen. Folglich kann sich der Verkäufer nicht auf das Akkreditiv als sicheren Weg für den Erhalt der Zahlung für gelieferte Waren verlassen. Widerrufliche Akkreditive können nicht bestätigt werden (siehe unten) und lassen sich nicht als Sicherheit verwenden.
    • Unwiderrufliche Akkreditive können vor ihrem Ablauf nur storniert werden, wenn alle beteiligten Parteien diesem Schritt zustimmen. Der Verkäufer kann sich auf die Bonität der ausführenden Bank verlassen. Dies ist die am häufigsten verwendete Kategorie.
  2. Bestätigt oder nicht

    Es gibt wiederum zwei Arten von unwiderruflichen Akkreditiven: Unbestätigt und bestätigt.

    • Ein unbestätigtes Akkreditiv weist darauf hin, dass die Bank des Verkäufers rechtlich nicht verpflichtet ist, den Kredit anzuerkennen. Stattdessen avisiert es den Kredit ohne jegliche Verantwortung oder eigene Bindung.
    • Bestätigte Akkreditive weisen darauf hin, dass die Bank des Verkäufers gemeinschaftlich die Verpflichtung der Bank des Käufers übernimmt. Die Bank des Verkäufers ist rechtlich dazu verpflichtet, den Verkäufer zu bezahlen, unabhängig davon, ob die Bank des Käufers zahlungsfähig ist oder nicht. In der Praxis bedeutet dies, dass die Bank des Verkäufers der Bank des Käufers einen Kredit gewährt. Aus Sicht des Verkäufers ist dies natürlich eine besonders wünschenswerte Regelung.