Einführung in Berichte über Handelsstatistiken in der Europäischen Union

Dieses Dokument bietet eine kurze Übersicht über die Grundlagen der Berichterstellung für Handelsstatistiken innerhalb der Europäischen Union (EU). Detaillierte Informationen über die Vorschriften zur Berichterstellung für Handelsstatistiken in Ihrem Land erhalten Sie beim entsprechenden Statistischen Amt.

Dieses Dokument erläutert das Konzept von Intrastat-, Extrastat- und EU-Verkäufen und welche Informationen in die jeweilige Berichterstellung für die Handelsstatistik einbezogen werden.

Sie können diese Informationen als Eingaben verwenden, wenn Sie die M3-Handelsstatistikfunktion wie unter M3-Handelsstatistik einrichten beschrieben konfigurieren.

Arten von Handelsstatistiken

Es gibt drei Arten von Handelsstatistiken:

  • Intrastat: Berichte über Warenbewegungen zwischen EU-Ländern
  • Extrastat: Berichte über Exporte und Importe in Länder bzw. aus Ländern außerhalb der EU
  • EU-Verkäufe: Berichte über den gesamten Verkaufswert, der mit spezifischen Kunden in anderen EU-Mitgliedsstaaten erzielt wurde

Die Regierungen verwenden Import- und Export-Statistiken als Grundlage für die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung. Die Statistiken dienen auch als wirtschaftlicher Indikator für einzelne Märkte, die für die allgemeine Handelspolitik und Planung zukünftiger Infrastrukturmaßnahmen ausschlaggebend sein können. Firmen verwenden Handelsstatistiken, um die Entwicklung ihrer Märkte zu beurteilen und zu veranschaulichen.

Was bedeutet Intrastat?

Intrastat (Innergemeinschaftliche Handelsstatistik) ist das System der Europäischen Union (EU) zur Erfassung statistischer Werte über den Austausch beweglicher und physischer Waren zwischen den EU-Mitgliedsstaaten. Nach diesem System müssen exportierende und importierende Firmen Details über ihren Handel mit Firmen in anderen EU-Ländern an die lokalen Zollbehörden oder statistischen Ämter weiterleiten. Das System ersetzt die Zollerklärungen, die zuvor für den Export verwendet wurden, und reduziert die Export-Lieferzeit, da Grenzkontrollen entfallen.

Die Intrastat-Rückmeldung basiert auf grundlegenden EU-Vorschriften, die in allen Mitgliedsstaaten gelten. Die praktische Anwendung, die von den nationalen statistischen Ämtern vorgeschrieben wird, unterscheidet sich abhängig von den einzelnen Mitgliedsstaaten.

In Intrastat-Statistiken werden zwei Arten von Transaktionen erfasst: Eingänge (aus anderen EU-Mitgliedsstaaten importierte Waren) und Versand (in andere EU-Mitgliedsstaaten exportierte Waren). Da der Intrastat-Bericht auf physischen Warenbewegungen basiert, handelt es sich eher um einen Logistikbericht als um einen Finanzbericht.

Die Bereitstellung von Dienstleistungen wird in der Intrastat-Berichterstellung nicht berücksichtigt. Dienstleistungen, die ein integraler Bestandteil der Lieferung von Waren sind (z. B. Fracht- und Versicherungsgebühren für eine bestimmte Lieferung), müssen jedoch möglicherweise im Intrastat-Bericht gemeldet werden.

Intrastat ist eng mit dem Umsatzsteuersystem verknüpft. Ob eine Firma meldepflichtig ist, entscheiden die Behörden anhand des USt-Berichts. Es besteht jedoch ein wichtiger Unterschied zwischen Intrastat und Umsatzsteuer: Intrastat folgt den Waren, während die Umsatzsteuer in den meisten EU-Mitgliedsstaaten der Rechnung folgt. (Hinweis: USt-Transaktionen müssen in Frankreich beim Wareneingang oder Versand erstellt werden.)

Welche Informationen sind in Intrastat-Statistiken enthalten?

Intrastat-Statistiken enthalten beispielsweise die folgenden allgemeinen Informationen:

  • Ablauf
  • Warentyp in Form von Warencodes
  • Handelspartner
  • Separate Werte für Versand (in andere Mitgliedsstaaten gesendete Waren) und Eingänge (Wareneingang aus anderen Mitgliedsstaaten)
  • Menge, die üblicherweise als Nettogewicht in Kilogramm angegeben wird
  • Transaktionsart
  • Identifikationsnummer des Auskunftspflichtigen
  • Zoll/statistisches Verfahren (optional)
  • Transportdatum (optional)
  • Lieferbedingungen (optional)

Je nach lokalen Vorschriften müssen eventuell weitere Daten im Intrastat-Bericht angegeben werden. Bestimmte Regionen wie z. B. Åland und Gibraltar, die Teil der EU sind, sind im Umsatzsteuerbereich nicht enthalten. Waren an und aus diesen Bereichen werden nicht im Intrastat-Bericht angegeben.

Welche Länder werden als Handelspartner in Intrastat angesehen?

Für Eingänge ist das Handelspartnerland der Mitgliedsstaat, aus dem die Waren versendet wurden, und zwar ohne Zwischenstopp oder gesetzliche Formalitäten in einem anderen Land, ausgenommen aus Transportgründen.

Für den Versand ist das Handelspartnerland der Mitgliedsstaat, in dem sich die zum Zeitpunkt des Exports bekannte Bestimmungsadresse der Waren befindet.

Wer unterliegt der Intrastat-Auskunftspflicht?

Das statistische Amt des jeweiligen Landes bestimmt, welche Firmen der Intrastat-Auskunftspflicht unterliegen. Normalerweise unterliegen jedoch alle Firmen, die folgende Voraussetzungen erfüllen, der Intrastat-Auskunftspflicht:

  • Umsatzsteuerpflichtige Firmen, die eine USt-Identifikationsnummer besitzen.
  • Firmen, deren physischer Handel innerhalb der EU über der Intrastat-Assimilationsschwelle (oder Meldeschwelle) liegt, die vom statistischen Amt des jeweiligen Landes festgelegt wird.

In der Regel gelten diese Voraussetzungen für Länder außerhalb der EU, die über Tochtergesellschaften in einem EU-Mitgliedsstaat verfügen.

Die Firma kann den Intrastat-Bericht entweder selbst erstellen oder von einem Agenten erstellen lassen. Die Firma, die den Agenten ernennt, ist gesetzlich für die Vollständigkeit und Richtigkeit der gemeldeten Werte verantwortlich. Der Intrastat-Bericht kann auf Firmenebene oder pro Division erstellt werden.

Wann und wie müssen Intrastat-Daten gemeldet werden?

In der Praxis und im Allgemeinen ist der Berichtszeitraum für Intrastat-Transaktionen der Kalendermonat, in dem die Umsatzsteuer für den innergemeinschaftlichen Erwerb anfällt. Daher werden Intrastat-Berichte normalerweise monatlich zusammen mit den anderen am Ende der Berichtsperiode durchzuführenden Prozessen der Finanzabteilung erstellt und an die zuständige Behörde (z. B. Zollbehörde, statistisches Amt) weitergeleitet.

Die Informationen können elektronisch mithilfe der vorgesehenen Software, im Internet oder in Papierform eingereicht werden.

Wie funktioniert die Intrastat-Assimilationsschwelle?

Die Intrastat-Assimilationsschwellen können sich für Eingänge und Versand unterscheiden. Die Schwellen werden jährlich von den Mitgliedsstaaten überprüft. Änderungen gelten erst ab dem Beginn eines Kalenderjahrs. Wenn der innergemeinschaftliche Handel einer Firma im Verlauf eines Jahres unter den Schwellenwert fällt, muss diese Firma weiterhin Intrastat-Daten bis zum Ende des Kalenderjahrs melden.

Wenn der jährliche Handel mit EU-Waren über dem Schwellenwert des folgenden Jahres liegt, muss die Firma im nächsten Jahr ebenfalls Intrastat-Berichte einreichen.

Nach der lokalen Gesetzgebung müssen Firmen, deren Handel über dem Schwellenwert liegt, außer dem Intrastat-Bericht möglicherweise zusätzliche statistische Erklärungen abgeben.

Welche Warenbewegungen sind in Intrastat zu melden?

Alle Warenbewegungen zwischen EU-Ländern, die Gegenstand eines Handels sind, müssen gemeldet werden, auch wenn sie nicht mit einem Rechnungseingang oder einer monetären Gegenleistung verknüpft sind:

  • Gekaufte und verkaufte Waren
  • Waren, die innerhalb der gleichen juristischen Einheit übertragen wurden
  • Waren, die für eine vertraglich vereinbarte Verarbeitung versendet bzw. von einer solchen Verarbeitung zurückgeliefert werden
  • Waren, die als Teil eines Wartungsvertrags geliefert werden
  • Waren, die installiert oder zum Bau verwendet werden
  • Waren, die kostenlos geliefert werden
  • Waren, die langfristig vermietet, verliehen oder Gegenstand von operativem Leasing sind
  • Ersatz für verlorene oder beschädigte Waren (gilt nur für Eingänge)

Welche Warenarten sind in Intrastat ausgeschlossen?

Folgende Warenbewegungen müssen normalerweise nicht in Intrastat-Berichte aufgenommen werden:

  • Vorübergehende Warenbewegungen, bei denen die Waren innerhalb von zwei Jahren an den ursprünglichen EU-Mitgliedsstaat zurückgesendet werden kein Eigentumsübergang erfolgt
  • Bewegungen, die nicht als Handelsgeschäfte betrachtet werden
  • Bestimmte kommerzielle Warenmuster, die kostenlos zur Verfügung gestellt werden
  • Ware im Transit
  • Waren, die zur oder nach einer Reparatur versendet werden

Wie werden Waren in Intrastat klassifiziert?

Waren werden anhand der offiziellen Warencodes (auch CN-Codes) in der Kombinierten Nomenklatur (CN) klassifiziert. Für jeden Produkttyp gibt es einen eigenen Code. Einer der wichtigsten Punkte bei der Einrichtung von Intrastat ist die Suche des richtigen Warencodes für Ihre Waren. Wenden Sie sich bei Eingängen an den Lieferanten, um zu gewährleisten, dass Sie die gleichen Warencodes verwenden. Die Zollbehörden stellen mit Stichproben sicher, dass für die gleichen Waren die gleichen Codes verwendet werden.

In M3 dienen die statistischen Zahlen des Zolls ebenfalls als Warencode. Eine Zollstatistiknummer wird für jede Kombination von Artikel und Standort ausgewählt.

Was ist der Statistikwert in Intrastat?

Für Intrastat ist der Statistikwert der Ware meist der steuerbare Betrag, der für USt-Zwecke ermittelt wird. Der Statistikwert ist der Steuerwert (der meist dem Rechnungsbetrag entspricht) zuzüglich der zusätzlichen Frachtkosten für den Transport zur Landesgrenze.

Intrastat-Anforderungen entsprechen normalerweise den USt-Anforderungen. Beispiel: Der Intrastat-Wert ist in der Regel der Rechnungs- oder Vertragspreis, der zu Umsatzsteuerzwecken verwendet wird. Das heißt, die gemeldete Umsatzsteuer für den Eingang und den Versand von Waren in der EU entspricht normalerweise dem Gesamtbetrag im Intrastat-Bericht.

Situationen, in denen der Statistikwert vom USt-Wert abweicht

Da die Anforderungen für die Meldung von Intrastat und USt jedoch unterschiedlich sind, gibt es Situationen, in denen sich die Werte unterscheiden. Beispiele für solche Differenzen sind:

  • Im Intrastat-Bericht geben Sie nur den Warenwert an, ohne Berücksichtigung von Import-, Export- oder Excise Duty.
  • Gegen Gutschriften zurückgesandte Waren müssen als Warenbewegung im Intrastat-Bericht aufgeführt werden. Sie werden jedoch nicht in die Umsatzsteuererklärung der Firma aufgenommen.
  • Gutschriften für Waren, die nicht zurückgeschickt wurden, verringern den Gesamtbetrag der Umsatzsteuererklärung, jedoch nicht den Intrastat-Gesamtbetrag.
  • Ersatzwaren führen zu Intrastat-Transaktionen, die Umsatzsteuererklärung wird jedoch nicht aktualisiert.

Wie wird die Menge in Intrastat gemessen?

Die Warenmenge entspricht dem Gewicht der Waren ohne Verpackung und wird vor allem in Kilogramm angegeben. Für bestimmte Arten von Waren kann eine Besondere Maßeinheit verwendet werden, die in der Kombinierten Nomenklatur definiert ist.

Von Intrastat berücksichtigte Quellen

Die Beschreibung der allgemeinen Intrastat-Vorschriften in diesem Dokument basiert in erster Linie auf dem Intrastat General Guide vom Februar 2005 (Großbritannien) und dem Intrastat Handbook 2007 (Statistics Sweden).

Was bedeutet Extrastat?

Extrastat (Außenhandelsstatistik) ist das EU-System zur Erfassung statistischer Werte über den grenzüberschreitenden Austausch beweglicher und physischer Waren zwischen den EU-Mitgliedstaaten und anderen Ländern (Nicht-Mitgliedsstaaten). Extrastat-Berichte müssen zurzeit (2008) nur in Deutschland und in den Niederlanden erstellt werden.

Die Hauptquelle dieser Außenhandelsstatistik sind die allgemeinen Zollerklärungen (Einheitspapiere, SADs), die die Waren bei Grenzüberschreitung begleiten. Extrastat-Daten hängen von den Zollbestimmungen ab und entsprechen einem ungefähren Gesamtbetrag. Sie stehen in keiner Beziehung zum Umsatzsteuersystem.

Extrastat-Daten sind für eine gemeinsame Handels- und Zollpolitik innerhalb der EU erforderlich.

Welche Informationen sind in Extrastat-Statistiken enthalten?

Extrastat-Statistiken enthalten beispielsweise die folgenden allgemeinen Informationen:

  • Ablauf
  • Warentyp in Form von Warencodes
  • Handelspartner
  • Export- und Importwert
  • Menge, die üblicherweise als Nettogewicht in Kilogramm angegeben wird
  • Transaktionsart (optional)
  • Zoll/statistisches Verfahren
  • Transportdatum (optional)
  • Importpräferenzen
  • Lieferbedingungen (optional)
  • Andere vom Zoll bereitgestellte Daten (optional).

Wer meldet Extrastat-Daten?

Der Zoll erstellt monatliche Extrastat-Erklärungen für die statistischen Ämter der Länder, die auf den Zollerklärungen von Einzelpersonen und Firmen basieren.

Das Meldungsland ist der Mitgliedsstaat, in dem die Waren dem Zollverfahren unterliegen.

Wann wird Extrastat gemeldet?

In der Praxis und im Allgemeinen ist der Berichtszeitraum für Extrastat-Transaktionen der Kalendermonat, in dem die Zollerklärung von den nationalen Behörden entgegengenommen wird.

Was gilt als Export und Import in Extrastat?

Exporte sind Waren, die das statistische Gebiet (entspricht dem Zollgebiet) des jeweiligen Mitgliedsstaats verlassen, entweder für einen endgültigen Export oder für eine Wiedereinführung nach ihrer Bearbeitung, Umwandlung bzw. Reparatur.

Importe sind Waren, die in das statistische Gebiet eines EU-Mitgliedsstaats eingeführt und anschließend dort verbraucht werden oder, ggf. nach vorheriger Bearbeitung, Umwandlung oder Reparatur, an einen anderen EU-Mitgliedsstaat weiterversendet werden.

Dienstleistungen werden bei der Extrastat-Berichterstellung nicht berücksichtigt.

Welche Länder werden als Handelspartner in Extrastat angesehen?

Im Zusammenhang mit Importen ist das Handelspartnerland das Ursprungsland. In der Regel wird als Ursprungsland das Land angesehen, in dem eine Ware in ihrer Gesamtheit erworben wurde. Das Ursprungsland von Waren, an deren Herstellung mehrere Länder beteiligt sind, ist das Land, in dem die letzte Umwandlung oder größere Bearbeitung vorgenommen wurde. In manchen Fällen, beispielsweise bei Retouren oder bei in einem Nicht-Mitgliedsstaat bearbeiteten Waren, ist das Handelspartnerland das Land, in dem die Exportformalitäten ausgeführt wurden.

Im Zusammenhang mit Exporten ist das Handelspartnerland der Nicht-Mitgliedsstaat, in dem sich die Bestimmungsadresse der Waren befindet, soweit dies zum Zeitpunkt des Exports bekannt ist.

Wie werden Waren in Extrastat klassifiziert?

Wie bei Intrastat werden Waren anhand der offiziellen Warencodes (auch CN-Codes) in der Kombinierten Nomenklatur (CN) klassifiziert.

Was ist der Statistikwert in Extrastat?

Für Extrastat basiert der Statistikwert der Ware auf dem Betrag, der für den Zoll ermittelt wird.

Von Extrastat berücksichtigte Quellen

Die Hauptinformationsquelle über Extrastat in diesem Dokument ist das Informationsmaterial des statistischen Amts der Europäischen Gemeinschaften Eurostat.

Zusammenfassende Meldung

Die Zusammenfassende Meldung (ZM) wird pro Quartal oder pro Monat erstellt. Sie enthält den Gesamtwert der Waren, die an Kunden in anderen EU-Mitgliedsstaaten mit einer USt-Identifikationsnummer im jeweiligen Land verkauft wurden. Der Kunde wird anhand des Landes und der USt-Identifikationsnummer identifiziert.

Die Zusammenfassende Meldung unterscheidet sich von Intrastat und Extrastat, da sie sich auf Verkäufe – oder genauer gesagt auf Rechnungen – innerhalb der EU und nicht auf physische Warenbewegungen bezieht. Wenn eine Firma Waren an einen Kunden in einem anderen EU-Mitgliedsstaat sendet, aber keine Rechnung erstellt, wird der Warenwert zwar im Intrastat-Bericht erfasst, nicht aber in der Zusammenfassenden Meldung.

In der Zusammenfassenden Meldung werden nur die Kunden und der gesamte Verkaufswert aufgeführt. Sie enthält keine Details zu den verkauften Artikeln oder deren Lieferung. ZM-Transaktionen müssen in der Verkaufsdivision erstellt werden, sobald eine Rechnung an einen Zahler in einem anderen EU-Mitgliedsstaat ausgestellt wird und keine Umsatzsteuer berechnet wird, da die USt-Identifikationsnummer des Zahlers genannt ist.

Dreiecksgeschäfte werden in der Zusammenfassenden Meldung in der Regel separat erfasst.