Der USt-Prozess

Der USt-Geschäftsprozess

Der Prozess der USt-Verwaltung umfasst folgende Hauptschritte bzw. -phasen:

  1. Richtige USt-Entscheidung fällen
  2. USt berechnen
  3. Rechtsgültige Dokumente mit ausgewiesener USt-Position erstellen und diese Unterlagen an die Kunden versenden
  4. Entsprechende USt-Daten speichern
  5. USt-Erklärungen pro Basisland erstellen (Zur Erklärung des Begriffs "Basisland": siehe unten)
  6. USt-Erklärungen mit Hauptbuch und Zusammenfassenden Meldungen abstimmen
  7. Sicherstellen, dass USt-Erklärungen bei Bedarf jederzeit geprüft werden können

Der USt-Prozess aus M3-Sicht

Umsatzsteuermeldung

Firmen erstellen ihre USt-Erklärungen in der Regel etwa acht bis zehn Tage nach dem Ende des Berichtszeitraums. Von der Erfassung des ursprünglichen Geschäftsvorgangs bis zur abschließenden USt-Zahlung an die lokale Steuerbehörden stellt die integrierte Lösung M3 Business Engine sicher, dass die Umsatzsteuer für jedes Land korrekt berechnet und erfasst wird. Als letzten Schritt füllen Sie die USt-Erklärung für den Berichtszeitraum aus, stimmen die Erklärung mit den USt-Kontrollkonten ab, übermitteln die USt-Abrechnung an das örtliche Finanzamt und nehmen eine USt-Nachzahlung vor bzw. eine USt-Rückerstattung in Empfang. Eine Übersicht dazu finden Sie unter Umsatzsteuer abstimmen und melden.

USt-Berichtsvorlagen

Die Vorlagen zur periodischen Umsatzsteuermeldung sind zwar von Land zu Land verschieden strukturiert, prinzipiell werden aber von jedem Unternehmen gleichartige Angaben zum regelmäßigen Nachweis seiner Umsatzsteuer verlangt. Diesem Bedarf trägt M3 Business Engine in mehrfacher Weise Rechnung:

  • Standardvorlagen für USt-Berichte in verschiedenen Versionen für Übersicht und detaillierte Aufstellung
  • Benutzerdefinierte, formulargestützte USt-Berichte, Versionen für Übersicht und detaillierte Aufstellung
  • Länderspezifisch angepasste Vorlagen für USt-Berichte, Versionen für Übersicht und detaillierte Aufstellung

Oftmals verlangen Steuerbehörden von Firmen, dass die USt-Erklärung in elektronischer Form übermittelt wird. Elektronische Steuererklärungen erfordern in der Regel auch, dass zusätzliche Informationen vor der endgültigen Einreichung zur generierten Steuererklärung hinzugefügt werden. M3 Business Engine unterstützt solche elektronischen Steuererklärungen. Zudem kann die Firma alle Arten von Berichten und Erklärungen auf Abruf neu drucken. Diese Funktion ist von zentraler Bedeutung für die USt-Prüfer vor Ort, wenn diese die USt-Erklärung einer Firma prüfen.

USt-Abstimmung

In den regelmäßigen USt-Erklärungen geltend gemachte und anschließend von der Firma an die zuständige USt-Behörde des betreffenden Landes nachgezahlte (Nettoverbindlichkeiten) oder von dieser erstattete Beträge (Nettoforderungen) müssen erst durch Abgleich mit den Finanzstammsätzen auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft werden. Die USt-Abstimmung ist ein periodischer Standardvorgang, der vom M3-Steuerverwaltungsmodul unterstützt wird. Sie können die USt-Abstimmung zu gegebener Zeit im Rahmen externer Audits wiederverwenden, um auf Anfrage Angaben aus der USt-Erklärung nachzuweisen. Da die Anzahl der in einer USt-Erklärung ausgewiesenen Transaktionen sehr hoch sein kann, basiert der Abstimmungsvorgang bei M3 Business Engine auf Ausnahmemeldungen: Nur Hauptbuchtransaktionen mit möglichen USt-Abweichungen werden für die Prüfung, Untersuchung und Korrektur durch Online-Benutzer in einer interaktiven Arbeitsdatei erfasst. Weitere Informationen dazu finden Sie unter USt-Lauf initiieren und USt-Transaktionen online korrigieren.