Negative Lieferantensteuern mithilfe flexibler Servicecodes einbehalten

Sie können die Quellensteuer auf Lieferantenrechnungen mit negativen Beträgen wie Gutschriften berechnen, wenn flexible Servicecodes verwendet werden.

Bevor Sie beginnen

Diese Einstellungen sind erforderlich, um die Quellensteuer auf Lieferantenrechnungen mit negativen Beträgen zu berechnen:
  • Parameter 260 = Quellensteuer mit flexiblen Servicecodes ist in "Settings - Kreditoren" (APS905/F) auf 2 = Ja, berechnet anhand von positiven und negativen Rechnungsbeträgen oder 3 = Ja, berechnet für Rechnungen oder Zahlungen gesetzt.
  • Steuereinbehaltungsmethode in "Lieferant. Einkauf & Finanzen def." (CRS624) ist auf 2 = Bas-/StB b Zahlg ers für die betreffenden Lieferanten festgelegt.
Hinweis

Bei flexiblen Servicecodes, die für die Zahlungsrückmeldungsstufe definiert sind, muss die Gutschrift oder Korrekturrechnung mit der Originalrechnung verknüpft sein, damit die Quellensteuer im korrekten Jahr oder in der korrekten Periode aktualisiert und somit korrekt berechnet wird. Das Zahlungsdatum der Originalrechnung wird verwendet, um zu bestimmen, für welches Jahr oder für welche Periode die Gutschrift oder Korrekturrechnung geprüft und aktualisiert wird.

Berechnung der negativen Quellensteuer

Die Berechnung der negativen Quellensteuer basierend auf den Einstellungen für flexible Servicecodes. Lieferantenrechnungen mit negativen Beträgen können in "Lieferantenrechnung. Eingeben" (APS100) oder "Lieferantenrechnungsbatch. Öffnen" (APS450) angegeben, in "Manuelle Lieferantenzahlung. Eingeben" (APS120) bezahlt oder in "Zahlungsvorschlag. Erstellen" (APS130) einem Zahlungsvorschlag hinzugefügt werden. Die folgende Tabelle zeigt, wie die Berechnung der Quellensteuer in den oben genannten Funktionen in Abhängigkeit des für den flexiblen Servicecode ausgewählten Begrenzungstyps variiert:

Steuermethode Flexible Servicecodes auf Jahres- oder Periodenebene Flexible Servicecodes auf Rechnungsebene Beispiel für flexible Servicecodes auf Rechnungsebene
0 = Kein Begrenzung Die negative Quellensteuer wird auf der vollständigen Berechnungsbasis der Rechnung (Zahlungsrückmeldungsstufe) oder auf der Berechnungsbasis pro Rechnungsbuchungszeile (Rechnungsrückmeldungsstufe) berechnet. Die negative Quellensteuer wird auf der vollständigen Berechnungsbasis der Rechnung (Zahlungsrückmeldungsstufe) oder auf der Berechnungsbasis pro Rechnungsbuchungszeile (Rechnungsrückmeldungsstufe) berechnet.
1 = Oberer Grenzwert Negative Quellensteuer wird für kumulierte Beträge unterhalb des oberen Grenzwerts berechnet. Die negative Quellensteuer wird für die gesamte Berechnungsbasis berechnet, wenn der Betrag der Rechnungsberechnungsbasis (Zahlungsrückmeldungsstufe) oder der kumulierte Berechnungsbasis für die entsprechenden Rechnungspositionen (Rechnungsrückmeldungsstufe) größer als der invertierte obere Grenzbetrag ist. Eine negative Rechnung von -5.000 wird bezahlt, und die obere Grenze wird auf 10.000 gesetzt. Da der Rechnungsbetrag negativ ist, wird für den obere Grenzwert -10.000 verwendet, und da -5.000 größer ist als -10.000, wird die negative Quellensteuer berechnet.
2 = Unterer Grenzwert Die negative Quellensteuer wird für kumulierte Beträge berechnet, die über dem unteren Grenzwert liegen. Die negative Quellensteuer wird für die gesamte Berechnungsbasis berechnet, wenn der Betrag der Rechnungsberechnungsbasis (Zahlungsrückmeldungsstufe) oder der kumulierte Berechnungsbasis für die entsprechenden Rechnungspositionen (Rechnungsrückmeldungsstufe) kleiner als der invertierte untere Grenzbetrag ist. Eine negative Rechnung von -15.000 wird bezahlt, und die untere Grenze wird auf 10.000 gesetzt. Da der Rechnungsbetrag negativ ist, wird für den obere Grenzwert -10.000 verwendet, und da -15.000 kleiner ist als -10.000, wird die negative Quellensteuer berechnet.
3 = Berechnungswerte Die negative Quellensteuer wird für kumulierte Beträge gemäß der in "Flexibler Servicecode. Grenzwerte öffnen" (CRS666) definierten unteren Grenze und den Berechnungswerten berechnet. Die negative Quellensteuer wird für die gesamte Berechnungsbasis entsprechend der definierten Grenzwerte berechnet, wenn der Betrag der Rechnungsberechnungsbasis (Zahlungsrückmeldungsstufe) oder der kumulierte Berechnungsbasis für die entsprechenden Rechnungspositionen (Rechnungsrückmeldungsstufe) kleiner als der invertierte untere Grenzbetrag ist. Eine negative Rechnung von -15.000 wird bezahlt, und die untere Grenze wird auf 10.000 gesetzt. Da der Rechnungsbetrag negativ ist, wird für den obere Grenzwert -10.000 verwendet, und da -15.000 kleiner ist als -10.000, wird die negative Quellensteuer berechnet.
4 = Datumsgrenzen Die negative Quellensteuer wird basierend auf dem in "Flexibler Servicecode. Datumsgr. öffnen" (CRS668) definierten Datumsbereich berechnet, der wiederum auf dem Zahlungsdatum des Lieferantenzahlungsvorschlags in (APS130), auf dem Buchungsdatum der Zahlung in (APS120) oder auf dem Rechnungsdatum in (APS100) und (APS450) basiert.