Werthaltigkeit von Anlagen gemäß IAS 36 – Highlights

Dieses Dokument bietet eine Übersicht über den Wertverlust von Anlagen.

Der Vorgang basiert auf der vom Rat der Europäischen Union übernommenen IAS-Verordnung (International Accounting Standards) und gilt seit 2005. Die Wertminderung von Anlagen wird durch IAS 36 geregelt.

Ergebnis

Der wirtschaftliche Wert der Firmenanlagen wird geprüft und aktualisiert.

Zweck

Der Zweck der IAS-Verordnung 36 besteht darin, sicherzustellen, dass der Wert einer materiellen Anlage in der Bilanz (Buchwert) nicht ihren geschätzten wirtschaftlichen Wert (erzielbarer Betrag) überschreitet.

Zeitpunkt der Verwendung

Falls sich anhand des Bilanzdatums erkennen lässt, dass die materielle Anlage an Wert verloren hat, muss die Firma analysieren, ob für die Anlage eine Wertminderung vorgenommen werden muss. Andernfalls muss die Analyse im Rahmen der Jahresabschlussroutinen der Firma durchgeführt werden.

Firmen müssen auch dann eine Wertminderung für ihre Anlagen durchführen, wenn der erzielbare Betrag lediglich vorübergehend geringer ist als der Buchwert.

Vorgehensweise

Die Firma muss den erzielbaren Betrag der Anlage schätzen. Liegt der erzielbare Betrag unter dem Buchwert, wird die Anlage auf den erzielbaren Betrag ausgebucht. Die Ausbuchung wird als Wertminderung bezeichnet.

Der Verlust durch die Wertminderung wird in der Erfolgsrechnung als Aufwand behandelt. Abschreibungspläne für Anlagen, deren Wert gemindert wurde, müssen für zukünftige Perioden angepasst werden.

IAS 36 – Anwendungsbereich

IAS 36 gilt für alle Anlagen in den folgenden Kategorien:

  • Land
  • Gebäude
  • Maschinen und Teilanlagen
  • Anlagenobjekte, die mit den Anschaffungskosten bewertet werden
  • Immaterielle Anlagen
  • Goodwill
  • Investitionen in Tochtergesellschaften, Gesellschaftern und Gemeinschaftsunternehmen
  • Anlagen, die mit den Neubewertungsbeträgen gemäß IAS 16 und 38 bewertet werden.

Daher gilt IAS 36 in den folgenden Fällen nicht:

  • Bestände (siehe IAS 2)
  • Anlagen aus Bauaufträgen (siehe IAS 11)
  • Anlagen aus latenten Steuern (siehe IAS 12)
  • Anlagen aus Sozialleistungen (siehe IAS 19)
  • Finanzanlagen (siehe IAS 39).

Wertminderungstest für mehrere Anlagen

Häufig können unabhängige Cashflows nicht mit individuellen Anlagen verknüpft werden. In diesem Fall kann die Firma stattdessen mehrere Anlagen testen, die eine Zahlungsmittel generierende Einheit für die Wertminderung bilden.

Die künftigen Cashflows für jede Zahlungsmittel generierende Einheit müssen anhand der Firmenbudgets üblicherweise für die kommenden fünf Jahre prognostiziert werden. Anschließend kann eine angenommene Wachstumsrate verwendet werden.

Berechnen des erzielbaren Betrags

Der Buchwert für eine materielle Anlage wird folgendermaßen berechnet: Historische Kosten (oder integrierte Neubewertungen) abzüglich der kumulierten Abschreibung und abzüglich jeder Provision für Verluste aus der Wertminderung der Anlage.

Der erzielbare Betrag ist der höhere der beiden folgenden Beträge:

  • Der Betrag, der durch den Verkauf der Anlage (Nettoverkaufspreis, auch erzielbarer Nettowert) erzielt werden kann. Dies entspricht dem Marktwert der Anlage abzüglich der Verkaufskosten.
  • Der Betrag, der mithilfe der Anlage erzielt werden kann, wenn diese am Ende ihrer Nutzungsperiode (Nutzungswert) ausgebucht wird.

Der Nutzungswert wird berechnet, indem die von der Anlage erwarteten Cashflows prognostiziert werden, die auf ihren gegenwärtigen Wert diskontiert werden. Das heißt, wenn eine Anlage auf Basis ihres Nutzungswerts bewertet wird, entspricht ihr Buchwert dem diskontierten Betrag.

Nach Wertminderung einer Anlage sollte diese auf ihren erzielbaren Betrag ausgebucht werden. Die Ausbuchung spiegelt sich normalerweise im Betriebsgewinn (mit Ausnahmen für neu bewertete Anlagen) im Erfolgsrechnungskonto als Ausnahmeartikel bei ausreichend Material.

  1. Beispiel

    Wert Betrag in Euro
    Buchwert (= abgeschriebene historische Kosten) 800
    Erzielbarer Nettowert 450
    Nutzungswert 600

    Da die Wertminderung der Anlage offensichtlich ist, muss sie auf den erzielbaren Wert von 600 EUR ausgebucht werden.

Hinweise auf notwendige Wertminderung

Die Standards erfordern keine alljährliche Prüfung auf Wertminderung von Anlagen (im Gegensatz zu Goodwill und immateriellen Werten mit einer Lebensdauer von über 20 Jahren).

Kriterien zum Testen einer Anlage auf Wertminderung:

  1. – Externe Quellen

    • Sinkender Marktwert
    • Negative Entwicklung der Technologie, Märkte, Ökonomie oder Gesetzeslage
    • Erhöhte Marktzinssätze
    • Aktienkurs der Firma unter Buchwert
  2. – Interne Quellen

    • Veralterung oder physischer Schaden
    • Anlage ist Teil einer Umstrukturierung oder zur Ausbuchung vorgesehen
    • Geringere wirtschaftliche Leistung als erwartet

Rückbuchung der Verluste durch Wertminderung

Wenn sich Ereignisse entgegen der Vorhersagen günstiger entwickeln und der erzielbare Betrag steigt, können Sie die vorherige Ausbuchung rückbuchen. Die Rückbuchung darf nicht zu einem Wert führen, der denjenigen überschreitet, den die Anlage aufweisen würde, wenn die ursprüngliche Wertminderung nie erfasst worden wäre. Jede Abschreibung, die inzwischen berechnet worden wäre, muss berücksichtigt werden.