7. Degressive Doppelratenabschreibung
Die degressive Doppelratenabschreibung unterscheidet sich von der degressiven Abschreibung darin, dass ein Koeffizient zum Berechnen der Abschreibung verwendet wird. Der in "Abschr.Vorl. Degr. Abschr. öffnen" (FAS025) definierte Koeffizient basiert auf dem Anschaffungsdatum und der Lebensdauer der Anlage. Wenn beim Berechnen der Abschreibung in (FAS010) die Anzahl der Jahre der Lebensdauer höher ist als 0, wird der Koeffizient automatisch gesucht. Formel:
(1/Anzahl Jahre) x Koeffizient = Abschreibung
Die Doppelratenabschreibung ist eine in vielen Ländern akzeptierte Steuermethode.
7.1 Beispiel
Eine Anlage hat eine Lebensdauer von fünf Jahren. Der normale Abschreibungssatz beträgt 25 Prozent. Da der Koeffizient zum Anpassen des Satzes von Anlagen mit einer fünfjährigen Lebensdauer auf 1,5 festgelegt wurde, ist der Abschreibungswert (25 x 1,5) = 37,5 Prozent.
Diese Methode wurde ursprünglich für Frankreich entwickelt.