Verzugszinsregeln erstellen

In dieser Anweisung wird beschrieben, wie Sie die Regeln zur Berechnung von Verzugszinsen festlegen:

  • Beim Erstellen von Verzugszinsrechnungen auf Basis zuvor erfasster Kundenrechnungen
  • Beim Berechnen von Verzugszinsen, die in Mahnungen angegeben werden.

Ergebnis

Es wird eine Verzugszinsregel definiert, die u. a. festlegt, ab welchem Datum der Verzugszins berechnet wird, wie hoch der Jahreszins ist, welche Mindestbeträge gelten und welche Gebühr auf die Verzugszinsen aufgeschlagen wird.

Die Regel kann in "Verzugszins-Regeln. Öffnen" (CRS460) überprüft werden.

Wenn Sie eine Verzugszinsregel in "Kunde. Öffnen" (CRS610/K) mit den einzelnen Kunden verknüpfen und im nächsten Feld aktivieren, wird die Regel automatisch angewendet, sobald Sie die in der Verzugszinsfakturierungsroutine zu berücksichtigende Rechnungen auswählen. Falls die Mahnkategorie in "Mahnkategorie. Öffnen" (CRS465) angibt, dass beim Erstellen einer Mahnung Verzugszinsen berechnet werden sollen, wird die mit dem betreffenden Kunden verbundene Verzugszinsregel für die Berechnung verwendet.

Die Verzugszinsregel wird in der Parametertabelle CSYTAB gespeichert.

Bevor Sie beginnen

  • Zahlungsbedingungen müssen in "Zahlungsbedingung. Öffnen" (CRS075) definiert sein.
  • Wenn Umsatzsteuer berechnet werden soll, müssen USt-Codes in "Ust-Code. Öffnen" (CRS030) definiert sein.

Einzustellende Parameter

Programm-ID/Bild Feld Dieses Feld zeigt ...
(CRS460/E) Jahreszins ... den Jahreszins angegeben als Prozentsatz mit zwei Dezimalstellen.
(CRS460/E)

Anz. freie Tage

... die Anzahl der zinsfreien Tage nach dem Fälligkeitsdatum.

Wenn die Anzahl Tage beispielsweise auf drei festgelegt ist, werden Rechnungen, deren Zahlungen bis drei Tage nach dem Fälligkeitsdatum eintreffen, in der Verzugszinsfakturierungsroutine nicht berücksichtigt. Der Rechnungsbetrag spielt dabei keine Rolle. Eine um vier Tage verspätete Zahlung wird dagegen berücksichtigt und der Verzugszins wird für alle vier Verspätungstage berechnet.

(CRS460/E)

Mindestbetrag pro Zahlungseingang

... den minimalen Verzugszinsbetrag, ab dem Verzugszinsen für eine bestimmte verspätete Zahlung in Rechnung gestellt werden.

Rechnungen werden auch dann in dem Vorschlag aufgelistet, wenn der Zinsbetrag niedriger ist als der angegebene Mindestbetrag. Sie werden jedoch erst dann in der endgültigen Verzugszinsrechnung berücksichtigt, wenn der kumulierte Zinsbetrag mindestens gleich dem Mindestbetrag ist.

(CRS460/E)

Mindestbetrag pro Verzugszinsrechnung

... den minimalen Rechnungsbetrag, ab dem Rechnungen in den Verzugszinsrechnungsvorschlag einbezogen werden.
(CRS460/E)

Zahlungsbedingungen

... einen Satz Zahlungsbedingungen. Die Zahlungsbedingungen steuern, wie das Fälligkeitsdatum im Verhältnis zum Rechnungsdatum berechnet wird.
(CRS460/E)

Gebühr Verzugszins

... die Gebühr auf die Verzugszinsen, die dem Kunden in Rechnung gestellt wird.
(CRS460/E)

Verzugszinsmethode

..., ob bei der Verzugszinsberechnung nur zu spät bezahlte Rechnungen oder offene (sowohl überfällig als auch nicht überfällig) und zu spät bezahlte Rechnungen berücksichtigt werden.

Der angegebene Wert wird beim Erstellen eines Verzugszinsrechnungsvorschlags in "Verzugszinsrechnung. Öffnen" (ARS160) automatisch vorgeschlagen, kann jedoch geändert werden.

(CRS460/E)

Gruppierungsmethode

..., ob eine Verzugszinsrechnung pro Kombination von Zahler und Kunde oder eine pro Zahler erstellt werden soll.
(CRS460/E)

Zinsen Gutschrift

..., ob für Gutschriftrechnungen Verzugszinsen zugunsten des Kunden berechnet werden. Der Betrag wird dann in der Verzugszinsrechnung automatisch vom Zahlungsbetrag abgezogen.
(CRS460/E)

Vorherige Verzugszinsrechnung berücksichtigen

..., ob Verzugszinsen auf Verzugszinsrechnungen berechnet werden, indem zuvor erstellte Verzugszinsrechnungen in der Berechnung berücksichtigt werden. Hinweis: Dies ist möglicherweise nicht in allen Ländern zulässig.
(CRS460/E)

Berechnungsbasis

... das Datum, ab dem Verzugszinsen in Rechnung gestellt werden:

a) Für zu spät bezahlte Rechnungen und offene überfällige Rechnungen ab dem Fälligkeitsdatum

b) Sowohl für bezahlte als auch für nicht bezahlte überfällige Rechnungen ab dem Rechnungsdatum

c) Für alle Rechnungen ab dem Rechnungsdatum, auch wenn sie nicht überfällig sind

Weitere Informationen dazu finden Sie unter Verzugszinsfakturierung.

(CRS460/E)

USt-Belastung

... den USt-Code für die Berechnung der Umsatzsteuer auf Verzugszinsen.
(CRS460/E)

USt-Code

... den USt-Code, der für die Berechnung der Umsatzsteuer auf den Gesamtbetrag der Verzugszinsrechnung verwendet wird.
(CRS460/E) Zeitgrenze ... ob die Parameterzeitgrenze bei der Erstellung eines Verzugszinsrechnungsvorschlags berücksichtigt werden soll.

In diesem Feld wird angegeben, wie viele Tage nach der Zahlung eine Zahlungstransaktion noch in einem Verzugszinsvorschlag in (ARS160) enthalten sein kann. Die Anzahl der Tage wird vom Zahlungsdatum bis zum Datum des Verzugszinsvorschlags berechnet.

Wenn dieses Feld einen Wert enthält, werden alle älteren Zahlungen aus dem Vorschlag ausgeschlossen. Diese Funktion ist nur verfügbar, wenn das Feld "Verzugszinsen-Methode" auf 1 = Zu spät bezahlte Rechnungen gesetzt wurde.

Beispiel:

Wenn die Zeitgrenze auf 365 Tage gesetzt ist, wird jede verspätete Zahlung, die vor 365 Tagen oder früher erfolgt ist, aus dem Verzugszinsvorschlag ausgeschlossen.

(CRS460/E) Verzugszinsen für Rechnungsnettobetrag ... ob die Parameter zu Verzugszinsen für den Rechnungsnettobetrag bei der Erstellung eines Verzugszinsrechnungsvorschlags in (ARS160) berücksichtigt werden soll.

Aktivieren Sie diese Kontrollfeld, wenn in (ARS160) Verzugszinsen für den Rechnungsnettobetrag berechnet werden sollen. Dies bedeutet, dass die Gebühren für Verzugszinsen auf dem Nettobetrag von Waren oder Dienstleistungen ohne Umsatzsteuer basieren. Ist das Kontrollfeld nicht aktiviert, basieren die Gebühren für Verzugszinsen auf dem Bruttobetrag der Rechnung, d. h. auf dem Betrag einschließlich Umsatzsteuer.

Beispiel:

  • Rechnungsnettobetrag = 10.000
  • USt von 20 % = 1.200
  • Rechnungsbruttobetrag = 11.200

Basisbetrag für die Verzugszinsfakturierung, für den der Zins berechnet wird:

  • Bei aktiviertem Parameter = 10.000
  • Bei deaktiviertem Parameter = 11.200
Hinweis

Wenn der berechnete Verzugszinsbetrag der Umsatzsteuer unterliegt, muss in (CRS460/E) im Feld "USt-Code - GesZ RBetr." (VTC2) ein USt-Code angegeben werden.

Führen Sie folgende Schritte aus

  1. Starten Sie "Verzugszins-Regeln. Öffnen" (CRS460/B).

  2. Geben Sie für die Regel einen dreistelligen Code oder eine ID an. Klicken Sie auf "Neu".

  3. Geben Sie in Bild E eine Beschreibung und einen Namen ein.

  4. Geben Sie Werte für die Pflichtfelder an. Jahreszins, Zahlungsbedingungen, Verzugszinsfakturierungsmethode, Gruppierungsmethode und Berechnungsbasis.

  5. Geben Sie, soweit nötig, die anderen, in der Tabelle oben beschriebenen Werte an. Drücken Sie die Eingabetaste.