Definieren und Verwalten von Integrationseinstellungen
In diesem Dokument wird beschrieben, wie die Integrationseinstellungen in M3 BE definiert und verwaltet werden, wenn ein Drittanbietersystem verbunden ist. Dazu zählen Informationen wie Serveradresse und Authentifizierungs-Token zu dem Drittanbietersystem, die für jede Integrationseinstellung unterschiedlich sein können.
Definieren der Integrationseinstellungen in (CRS795)
- Wählen Sie in (CRS795/B) Maßnahme 14 = Standard aus, um die Integrationen zu erstellen.
- "Sequenznummer" wird zugewiesen und ist für jede Integration konstant:
- 1 = Bankkonto des USt-Zahlers in Finanz-Admin-Portal (PFS) prüfen
- Geben Sie für "Serveradresse" die URL des Drittanbietersystems an.
- Geben Sie für "Authentifizierungs-Token" den Authentifizierungsschlüssel an, der vom Drittanbietersystem bereitgestellt wird.
Einige Integrationen sind landesspezifisch und werden nur für die Firma und/oder Divisionen erstellt, die in (MNS100/L) mit der entsprechenden Länderversion definiert sind. Die Maßnahme 14 = Standard kann mehrmals ausgeführt werden, um die Liste der verfügbaren Integrationen zu aktualisieren. Die aktuellen Werte in den Feldern, die in der vorhandenen Integrationseinstellung aktualisiert werden, können jedoch nicht auf Standard, Entfernt oder Überschrieben zurückgesetzt werden. Integrationen können jederzeit gelöscht werden, aber mit Maßnahme 14 = Standard neu erstellt werden.