Fakturierung von Gewährleistungseinbehalten
Im Fall eines Gewährleistungseinbehalts wird ein Teil der Rechnung so lange einbehalten, bis die Arbeiten abgeschlossen sind. Der Betrag des Gewährleistungseinbehalts wird gezahlt, nachdem die Projektaktivitäten zufriedenstellend ausgeführt wurden. Ein Gewährleistungseinbehalt kann bei jedem Fakturierverfahren zurückgehalten werden. Ein Gewährleistungseinbehalt kann auch für Nachträge verwendet werden (d. h. Änderungen im Projektumfang, die nicht in den anfänglichen Vertrag mit dem Handelspartner fallen und separat fakturiert werden). Sie können einen Gewährleistungseinbehalt nicht bei Anzahlungen und Prämien und Vertragsstrafen verwenden.
In der Anwendung können Sie einen Gewährleistungseinbehalt teilweise genehmigen und freigeben. Der Betrag des Gewährleistungseinbehalts, der an die Fakturierung freigegeben werden muss, kann festgelegt werden. Der verbleibende Betrag für den Gewährleistungseinbehalt wird angezeigt. Sie können den verbleibenden Gewährleistungseinbehalt auch stornieren.