Abnahme eines Zahlungsantrags
Ein Begutachter kann die Abnahme nur starten, nachdem die Daten vom Vertragspartner vorgelegt wurden. Die Abnahme soll an dem Datum erfolgen, das im Feld Terminiertes Abnahmedatum des Programms Zahlungsantrag (tpppc6630m000) angegeben ist.
Die Abnahme kann jedoch auch früher oder später erfolgen. Das Datum, an dem die tatsächliche Abnahme durchgeführt wird, wird im Feld Abnahmedatum des Zahlungsantrags verwaltet.
Hinweis
Wenn das Abnahmedatum für einen Zahlungsantrag angegeben wird, wird die Abnahme als abgeschlossen betrachtet. Während der Abnahme lautet der Status des Zahlungsantrags Vorgelegt.
Ein Begutachter muss prüfen, ob die vom Vertragspartner vorgelegten Mengen und Beträge korrekt sind. Beim Abschließen der Abnahme kann der Begutachter die abgenommenen Werte in diesen Feldern der Zahlungsantragspositionen aktualisieren.
- Fortschritt laut Zahlungsantrag
- Menge laut Zahlungsantrag
- Betrag laut Zahlungsantrag
Für jeden beantragten Wert wird ein abgenommener Wert aktualisiert (periodisch und kumuliert).
Nachdem ein Zahlungsantrag abgenommen wurde, kann der vom Vertragspartner geforderte Betrag und der durch den Begutachter bescheinigte Betrag abweichen. Der Grund für die Differenz kann im Feld Grund für Minderung des Programms Zahlungsantrag (tpppc6630m000) beschrieben werden.