Fakturierungsverteilungspositionen

Bevor die Vertragsposition fakturiert wird, müssen Sie den Finanzmittelbetrag so korrigieren, dass er nicht den Vertragspositionsbetrag überschreitet. Die Verteilungsposition wird nur dann für die Fakturierung genehmigt, wenn der zu fakturierende Betrag kleiner oder gleich dem Finanzmittelbetrag ist.
Hinweis

Der Finanzmittelbetrag darf den Höchstbetrag nicht überschreiten, sofern dieser im Programm Vertragspositionen (tpctm1110m000) definiert ist.

Die Verteilungspositionen werden auf Basis der Verteilreihenfolge fakturiert. Die Verteilungsposition mit der kleinsten Folgenummer wird zuerst verarbeitet. Falls der Rechnungsbetrag größer als der mit der Verteilungsposition verknüpfte Betrag ist, wählt die Anwendung die nächste Verteilungsposition aus.

Nach Folgenummer

Beispiel: Ein Finanzmittelbetrag von 8.000 Euro wird der Verteilungsposition mit der Folgenummer 1 zugeordnet. Ein Betrag von 12.000 Euro wird der Verteilungsposition mit der Folgenummer 2 zugeordnet. Für eine Rechnung über 15.000 Euro wird die Verteilungsposition mit der Folgenummer 1 zuerst verarbeitet. Für die verbleibenden 7.000 Euro wählt die Anwendung die Verteilungsposition mit der Folgenummer 2 aus und der fakturierte Betrag wird mit 7.000 Euro verarbeitet. Bei der nächsten Rechnung verarbeitet die Anwendung zunächst die Verteilungsposition mit der Folgenummer 2, von der noch 5.000 Euro offen sind, und anschließend, falls vorhanden, die folgenden Verteilungspositionen (Folgenummer 3, 4 und so weiter).

Nach Prozentsatz/Betrag

Beispiel: Der Prozentsatz für Verteilungsposition A ist auf 10% und der Prozentsatz für Verteilungsposition B ist auf 5% festgelegt. Für eine Rechnung über 20.000 Euro für die Vertragsposition werden 2.000 Euro (10% der Rechnung) für Verteilungsposition A und 1.000 Euro (5% der Rechnung) für Verteilungsposition B fakturiert.

Nachdem die Vertragsposition fakturiert wurde, werden die Werte für Genehmigter Betrag, Fakturierter Betrag und Zusammengestellter Betrag (zunächst verborgen) im Programm Finanzmittelverteilung (tpctm0170m000) angezeigt.
Hinweis