Sammel-Linienstationsauftrag - Montageteilrücklieferungen (tiasc7145m000)

Mit diesem Programm können Sie die Liste der Montageteile, die für einen bestimmten Sammel-Linienstationsauftrag und eine bestimmte Linienstation zurückgegeben werden können, anzeigen und verwalten.

Felddaten

Sammel-Linienstationsauftrag

Sammel-Linienstationsauftrag

Linienstation

Linienstation

Lagerauftrag

Die Nummer des Lagerauftrags für Produktion.

Produktionslager

Produktionslager

Umgebung

Der Code zur Identifizierung der Umgebung, zu der das Montageteil gehört.

MontageTeil

Montageteil

Bezeichnung

Die Bezeichnung des Montageteils.

Lagerauftragsposition

Die Lagerauftragsposition, über die in diesem Zeitabschnitt die Komponente für das Produktionslager der Linienstation reserviert wird.

Folgenummer

Eine einmalige Nummer, die für Zuordnungen vergeben wurde, die für die gleiche Kombination aus Linienstation und Arbeitsgang definiert wurden.

Zurückzuliefernde Menge

Die Menge der Montageteile, die zurückgeliefert werden müssen.

BestandsEinheit

Die Bestandseinheit, in der die Mengen der Montageteile angegeben werden.

Charge

Der Code der Charge.

ID-Nummer

ID-Nummer

Bestandsdatum

Das Datum, an dem der Status des geplanten Bestands für das Montageteil zuletzt geprüft wurde.

Eigentumsverhältnisse
Im Firmeneigentum

In Firmeneigentum

Konsignation

Konsignation

Im Kundeneigentum

In Kundeneigentum

Zurückgeben wie Entnommen

Wenn Artikel aus der Produktionsumgebung an das Lager zurückgegeben werden, z. B., weil weniger Artikel erforderlich waren, als für die Produktion entnommen wurden, wird der ursprüngliche Eigentümer zum Zeitpunkt der Entnahme erneut zum Eigentümer (es sei denn, die Artikel sind beschädigt).

Zurückgestellt

Das Datum des Eigentumsübergangs vom Lieferanten auf den Kunden ist noch unbekannt. Das Änderungsdatum wird nach Entnahme der Artikel bestimmt und hängt sowohl von den am Warenversand beteiligten Lagerarten als auch von der Vereinbarung zwischen Lieferant und Kunde ab.

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Ihre eigene Firma ist Eigentümer des Bestands. Eine Änderung der Eigentumsverhältnisse kommt nur bei nicht eigenem (fremdem) Bestand vor.