Bankbürgschaftsänderungen - Auftraggeber (tcgtc0160m500)
Mit diesem Programm verwalten Sie die Änderungen an den Bankbürgschaften für den Auftraggeber.
Dieses Programm ist nur relevant, wenn Folgendes zutrifft:
Im Programm "Implementierte Software-Komponenten (tccom0500m000)" sind die Funktionen für die Global Trade Compliance implementiert.
Die Bankbürgschaften müssen für mindestens eine Geschäftsart und eine kaufmännische Firma implementiert werden.
Felddaten
- Änderungs-ID
 - 
            
Die Identifikationsnummer der zur Bankbürgschaft gehörenden Änderung.
 - Geschäftsart
 - 
            
Die Geschäftsart, für welche die Bankbürgschaft definiert wird.
Zulässige Werte
- Export
 - Import
 - Ausgangstransaktionen Inland
 - Eingangstransaktionen Inland
 - Sonstige
 
 - Version
 - 
            
Die Versionsnummer der Bankbürgschaft.
 - Änderungsnummer
 - 
            
Die Versionsnummer der Bankbürgschaft.
 - Änderungsdatum
 - 
            
Das Datum, an dem die Bankbürgschaft geändert oder überarbeitet wurde.
 - Kaufmännische Firma
 - 
            
Die Firma, für die die Parameter definiert wurden/werden.
 - Bankbürgschaftsart
 - 
            
Der Code der Bankbürgschaftsart, die für den Begünstigten geändert wird/wurde.
 - Bezeichnung
 - 
            
Die zum Code gehörende Bezeichnung.
 - Status
 - 
            
Der Status der Bankbürgschaft, für die die Änderung vorgenommen wird/wurde.
 - Bankbürgschaftsnummer
 - 
            
Die Identifikationsnummer der Bankbürgschaft.
 - Anfordernder
 - 
            
Der Code des Handelspartners, der die Bankbürgschaft angefordert hat.
 - Name 1
 - 
            
Der Name des Handelspartners.
 - Aussteller
 - 
            
Der Code der Bank, welche die Bankbürgschaft übernimmt.
 - Genehmigt
 - 
            
Wenn dieses Kontrollkästchen markiert ist, wurde die Änderung an der Bankbürgschaft genehmigt.
 - Text
 - 
            
Wenn dieses Kontrollkästchen markiert ist, ist ein Text für die Bankbürgschaftsänderungen vorhanden.
 - Ursprüngliche Bankbürgschafts-ID
 - 
            
Die ID-Nummer der ursprünglichen Bankbürgschaft, die geändert wird/wurde.
 - Ursprüngliche Version
 - 
            
Die ursprüngliche Version der aktuellen Bankbürgschaft.
 - Zuständige Abteilung
 - 
            
Der Code der Abteilung, die für die Bankbürgschaft zuständig ist.
 - Bezeichnung
 - 
            
Die zum Code gehörende Bezeichnung.
 - Zuständiger Mitarbeiter
 - 
            
Der Code des Mitarbeiters, der die Bankbürgschaft ändert/geändert hat.
 - Name 1
 - 
            
Der Name des Mitarbeiters, der die Bankbürgschaft ändert/geändert hat.
 - Adresse des Anfordernden
 - 
            
Die Adresse des Handelspartners, der die Bankbürgschaft angefordert hat.
 - Name 1
 - Gültigkeitsbeginn
 - 
            
Das Datum mit Uhrzeit, ab dem die Bankbürgschaft gültig ist.
 - Ablaufdatum
 - 
            
Gibt an, wann (Datum und Uhrzeit) die Bankbürgschaft ausläuft.
 - Währung
 - 
            
Der Code der Währung, in welcher der Bankbürgschaftsbetrag angegeben ist/wird.
 - Bankbürgschaftsbetrag
 - 
            
Der in Bezug auf die Bankbürgschaft zu zahlende Gesamtbetrag.
 - Anzahlungen ausschließen
 - 
            
Wenn dieses Kontrollkästchen markiert ist, wird der Anzahlungsbetrag nicht berücksichtigt.
 - Anzahlungsbetrag
 - 
            
Der Anzahlungsbetrag, der für den Bankbürgschaftsbetrag gezahlt wird.
 - VK-Teilrechnungsaufträge ausschließen
 - 
            
Wenn dieses Kontrollkästchen markiert ist, werden die Teilrechnungen nicht berücksichtigt.
 - Teilrechnungsbetrag
 - 
            
Gibt den Teilrechnungsbetrag an, der dem Begünstigten durch den Auftraggeber oder Lieferanten (falls vorhanden) gezahlt wurde.
 - Wechselkursbestimmung
 - 
            
Bestimmt den Wechselkurs zwischen der Bankbürgschaftswährung und der Hauswährung.
 - Wechselkurs
 - 
            
Der Wechselkurs für die Konvertierung der Währung des Bankbürgschaftsbetrags in die Hauswährung.
 - Kursfaktor
 - 
            
Die Faktoren, die für den Wechselkurs zwischen der Bankbürgschaftswährung und den Hauswährungen berücksichtigt werden.
 - Wechselkursverfahren
 - 
            
Der Code für den Wechselkurs zwischen der Bankbürgschaftswährung und den Hauswährungen.
 - Bezeichnung
 - 
            
Die zum Code gehörende Bezeichnung.
 - Wechselkursdatum
 - 
            
Das Datum, an dem der Wechselkurs zwischen der Währung des Bankbürgschaftsbetrags und der Hauswährung gültig ist.
 - Definierter Wechselkurs
 - 
            
Das Ergebnis des angegebenen Wechselkurses und des Kursfaktors.
 - Kunde
 - 
            
Der mit der Bankbürgschaft verknüpfte Kunde.
 - Lieferant
 - 
            
Der mit der Bankbürgschaft verbundene Lieferant.
 - Warenversender
 - 
            
Der Warenempfänger oder Warenversender der Bankbürgschaft.
 - Rechnungssteller
 - 
            
Der Rechnungsempfänger oder Rechnungssteller der Bankbürgschaft.
 - Zahlungsempfänger
 - 
            
Der Zahlungsleistende oder Zahlungsempfänger der Bankbürgschaft.
 - Avisierende Partei
 - 
            
Die avisierende Partei des Auftraggebers oder Begünstigten der Bankbürgschaft.
 - Bürge
 - 
            
Der Name des in der Bankbürgschaft angegebenen Bürgen.
 - Gegenbürge
 - 
            
Der Name des in der Bankbürgschaft angegebenen Gegenbürgen.
 - Begünstigter
 - 
            
Der Begünstigte der Bankbürgschaft.
 - Gesonderter Auftraggeber
 - 
            
Der gesonderte Auftraggeber des Auftraggebers oder Begünstigten der Bankbürgschaft.
 - Einreicher
 - 
            
Die für das Einreichen der Bankbürgschaft zuständige Person.
 - Dokumentgenehmigung für nicht ausgestellte Bankbürgschaft zulassen
 - 
            
Legt fest, ob es zulässig ist, ein verknüpftes Dokument (bzw. eine verknüpfte Position) zu genehmigen, wenn die Bankbürgschaft nicht erhalten oder ausgestellt wurde.
 - Geändert von
 - 
            
Der Anwender, der die Bankbürgschaft zuletzt geändert hat.
 - Geändert am
 - 
            
Das Datum, an dem die Bankbürgschaft geändert wird/wurde.
 - Grund für Zurückziehen/Beendigung
 - 
            
Der Grund für die Beendigung der Bankbürgschaft bzw. das Zurückziehen des Antrags auf die Bankbürgschaft.