Bestandsverfolgung nach Wareneingang
In manchen Ländern ist es eine gesetzliche Verpflichtung, den ursprünglichen Wareneingang eines Artikels in verschiedenen Dokumenten zu erfassen. Der ursprüngliche Wareneingang ist der Wareneingang, durch den ein Artikel in einem Land oder einer anderen juristischen Einheit vereinnahmt wird.
Wenn z. B. Waren importiert und dann wieder exportiert werden, ohne für die Produktion verwendet worden zu sein, sind Import- und Wareneingangsdaten in den Ausfuhrdokumenten erforderlich.
Mit dem Parameter Bestandsverfolgung nach Wareneingang im Programm Parameter Bestandsverfolgung (tcitu0100m100) kann ein Artikel zu seinem ursprünglichen Wareneingang in einem Land oder einer anderen juristischen Einheit zurückverfolgt werden.
Dieser Parameter ist für Kosten- und Service-Artikel nicht verfügbar.
Wenn dieser Parameter implementiert ist, wird die Wareneingangsposition, für die der Bestand ursprünglich eingelagert wurde, und damit das Land oder die andere juristische Einheit, in dessen/deren Eigentum die Waren übergegangen sind, in der Bestandsverfolgungseinheit erfasst.
Das Erfassen des ersten Wareneingangs hat die folgenden Auswirkungen:
- Für jede Wareneingangsposition werden ein neuer Bestandsverfolgungs-WE und eine Bestandsverfolgungseinheit erstellt.
- Für nachfolgende Umbuchungen der Wareneingangsposition ohne Änderung der Eigentumsverhältnisse bleibt die Verknüpfung mit dem ersten Wareneingang verfügbar.
In jeder Bestandsverfolgungseinheit ist die Verknüpfung mit dem ersten Wareneingang oder einem nachfolgenden Wareneingang angegeben:
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Erster Wareneingang
Der ursprüngliche Wareneingang, unter dem der Artikel im Land oder in einer anderen juristischen Einheit vereinnahmt wurde.
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Nachfolgender Wareneingang
Ein nachfolgender Wareneingang, durch den der Artikel nach dem ersten Wareneingang, dem Verbrauch und dem neuen Wareneingang in einer funktionalen Einheit vereinnahmt wurde, bei der es sich nicht um eine juristische Einheit, zum Beispiel um einen Standort, handelt.
Die juristische Einheit wird über die Bestandsverfolgungseigentumsebene ermittelt; d. h., wenn die Eigentumsebene auf Land gesetzt ist, ist das Land die juristische Einheit.
Wenn die Eigentumsebene Land lautet und die Standort-/Lagerplatzebene Standort, wäre der erste Wareneingang der Wareneingang im Land.
Wenn der Artikel dann an anderen Standorten innerhalb des Landes entnommen und wieder vereinnahmt wird, wären diese Wareneingänge an anderen Inlandsstandorten (für die auch Bestandsverfolgungseinheiten erstellt werden) die nachfolgenden Wareneingänge.
Die Art des Wareneingangs, Erster Wareneingang oder Nachfolgender Wareneingang, mit der die Bestandsverfolgungseinheit verknüpft ist, ist in der Bestandsverfolgungseinheit angegeben. Außerdem sind die anfängliche Bestandsverfolgungseinheit und die vorherige Bestandsverfolgungseinheit aufgeführt.
Wenn ein Artikel mit einem ersten Wareneingang und einem oder mehreren nachfolgenden Wareneingängen in einer anderen juristischen Einheit eingeht, erfolgt in der neuen Bestandsverfolgungseinheit eine Verknüpfung zur Bestandsverfolgungseinheit des ersten Wareneingangs in der ersten juristischen Einheit.
Die Implementierung dieses Parameters vergrößert die Menge der Bestandsverfolgungseinheiten erheblich, was viel mehr Aufwand verursacht als ohne diese Parametereinstellung erforderlich wäre. Das liegt daran, dass für jeden Bestandsverfolgungs-Wareneingang eine Bestandsverfolgungseinheit erstellt wird.
Wenn dieser Parameter nicht implementiert ist, können mehrere Wareneingangspositionen im Bestandsverfolgungs-WE und in der Bestandsverfolgungseinheit zusammengefasst werden und der erste Wareneingang bleibt bei nachfolgenden Bestandsumbuchungen nicht erhalten.