Verhandeln eines Änderungsantrag des Auftraggebers (CVR)
Der Fremdbearbeiter/Auftragnehmer kann einen durch den Auftraggeber erstellten Änderungsantrag verhandeln. Ein Änderungsantrag des Auftraggebers kann nur verhandelt werden, wenn der Antrag in LN genehmigt und mit dem Portal synchronisiert wurde, und wenn im Programm Änderungsantrag für fremdvergebene Dienstleistungsbestellung (tdpur6600m400) von LN das Kontrollkästchen Verhandlungen durch Fremdbearbeiter zulässig markiert ist.
Das Kontrollkästchen Verhandlungen zulässig auf der Kopfseite des Portals zeigt an, ob ein Änderungsantrag verhandelt werden kann.