Änderungsantrag genehmigen
Nachdem die Änderungen an dem Änderungsantrag vorgenommen wurden und der Status auf "Geändert" gesetzt wurde, muss der Änderungsantrag genehmigt werden, bevor die Änderungen verarbeitet werden können.
Sie können einen Änderungsantrag über die Option Änderungsantrag für fremdvergebene Dienstleistungsbestellung (tdpur6600m400) genehmigen.
im Menü des ProgrammsHinweis
- Änderungen können so lange an den Änderungsanträgen und den Änderungspositionen vorgenommen werden, bis Sie den Änderungsantrag verarbeiten. Nach den Änderungen müssen Sie den Änderungsantrag erneut genehmigen. Nach der Genehmigung wird die Version auf 1 gesetzt.
- Wenn beim Genehmigen einer Auslassung der Art Änderungsart eine PositionsartNur Betrag der Art "Dienstleistungsbestellung" vorhanden ist, darf der Änderungsbetrag nicht größer sein als der Auftragsbetrag der Dienstleistungsbestellposition. Wenn für die Dienstleistungsbestellposition verarbeitete Zahlungsanträge vorliegen, darf der Änderungsbetrag nicht größer sein als der restliche Zahlungsantragsbetrag für die Dienstleistungsbestellposition.
- Bei einer Positionsart der Art Menge und Wechselkurs für eine Dienstleistungsbestellung darf die Änderungsmenge nicht größer sein als die Menge der Dienstleistungsbestellungs-Position. Wenn verarbeitete Zahlungsanträge für die Dienstleistungsbestellposition vorhanden sind, darf die Menge für die Abweichung, multipliziert mit dem Wert im Feld Kostensatz für Dienstleistungsbestellung, nicht größer sein als der verbleibende Zahlungsantragsbetrag.
- Wenn für die Positionsart der Art Menge und Wechselkurs für eine Dienstleistungsbestellung kein Abrufposition vorhanden ist und eine Änderungsart der Art Auslassung nicht zulässig ist, muss der Wert im Feld Menge für die Änderung größer als die Positionsmenge abzüglich der gesamten Abrufmenge sein.