Genehmigung von fremdvergebenen Dienstleistungsbestellungen

Sie können die fremdvergebene Dienstleistungsbestellungen mit dem Status Erstellt oder Geändert genehmigen. Verwenden Sie dazu die Option Genehmigen im Programm Fremdvergebene Dienstleistungsbestellung (tdpur6600m000) oder im Programm Dienstleistungsbestellungen genehmigen (tdpur6200m000).

Die Anwendung führt alle anwendbaren Prüfungen durch, bevor ein Auftrag genehmigt werden kann. Nach der Genehmigung wird der Auftragsstatus in Genehmigt aktualisiert, und die Markierung des Kontrollkästchens Geändert wird für die Auftragspositionen aufgehoben.

Wenn ein Auftrag genehmigt wurde, wird das Auftragsverfahren ausgeführt. Wenn die erste Auftrags-/Bestellaktivität auf "Automatisch" gesetzt wurde, wird diese Aktivität nach der Genehmigung automatisch ausgeführt.