Grundlegende Vorgehensweise bei Importakkreditiven
Es gibt mehrere Arten von Akkreditiven und verschiedene Szenarien, in denen Akkreditive zum Einsatz kommen. Die grundlegende Vorgehensweise bei Importakkreditiven ist die Folgende:
Nachträgliche Änderungen
Wenn die avisierende Bank dem Verkäufer das Akkreditiv avisiert, prüft dieser, ob die im Akkreditiv genannten Anforderungen erfüllt werden können. Wenn der Verkäufer eine beliebige Bedingung des Akkreditivs nicht erfüllen kann, oder wenn das Akkreditiv von der Einkaufs- und Verkaufsvereinbarung abweicht, muss der Verkäufer den Importeur benachrichtigen und eine nachträgliche Änderung des Akkreditivs verlangen.
Der Verkäufer kann beispielsweise darum bitten, das Ablaufdatum und das späteste Versanddatum nach hinten zu verschieben, wenn er die Waren nicht in der geforderten Zeitspanne herstellen kann. Ein Importeur kann beispielsweise eine Erhöhung des Werts des Akkreditivs verlangen, um eine größere Warenmenge einkaufen zu können.
Wenn alle Parteien zustimmen, wird die Änderung in das Akkreditiv aufgenommen und dem Exporteur über die avisierende Bank avisiert. Der Verkäufer beginnt mit dem Versand, nachdem den Änderungen zugestimmt wurde.