Vordefinierte Konfigurationsdaten
Vordefinierte Exportdefinitionen, Konfigurationsobjekte und Konfigurationsobjektsätze für bestimmte Funktionen werden regelmäßig veröffentlicht.
Derzeit stehen die Exportdefinitionen APP-VI-A und APP-VI-B zur Verfügung.
Die Konfigurationsobjekte stellen eine grundlegende Einrichtung der folgenden Pakete bereit:
- Allgemeine Daten
- Finanzwesen
- Fakturierung
- Auftragsverwaltung
- Lagerwirtschaft
- Fertigung
- Projekt
- Qualität
- Fracht
- Lokalisierungen
Die vordefinierte Reihenfolge, in der Konfigurationsobjekte in einem Konfigurationsobjektsatz importiert oder exportiert werden, berücksichtigt die referenzielle Integrität von LN. Innerhalb der vordefinierten Standardexportdefinition nimmt die Reihenfolge der Konfigurationsobjektsätze Rücksicht auf dieselbe referenzielle Integrität. Weitere Informationen finden Sie unter Punkte von allgemeinem Interesse.
Bei einigen Konfigurationsobjekten verlangen Regeln für die referenzielle Integrität, dass einige Datenbanktabellenfelder anfänglich bereinigt werden. Ist dies der Fall, wird er im Importbericht aufgeführt.
Sie können die Exportdefinitionen für die Pakete APP-VI-A und APP-VI-B nutzen, um Daten für neue, leere Umgebungen und Umgebungen mit bereits vorhandenen Daten zur Verfügung zu stellen. Beide Exportdefinitionen sind auch für den Austausch von Daten zwischen Tenants in der Cloud-Umgebung über das Cloud Suite Portal verfügbar.
Für die aktuelle Version wird der Anwendungsinhalt in zwei Standard-Exportdefinitionen, APP-VI-A und APP-VI-B, bereitgestellt. Diese beiden Exportdefinitionen ersetzen die zuvor veröffentlichten Exportdefinitionen vollständig.
Da firmenübergreifende Beziehungen vorhanden sind, vor allem bei der Initialisierung einer Zielumgebung mit Stammdaten aus einer Quelle, müssen Sie die APP-VI-A-Importe für alle Firmen abschließen, bevor Sie den Inhalt von APP-VI-B verarbeiten. In nachfolgenden Versionen wird der Anwendungsinhalt auch in den Standard-Exportdefinitionen APP-VI-A und APP-VI-B bereitgestellt, und die APP-VI-A-Definition muss vor der APP-VI-B-Definition abgeschlossen werden.