Zweites Buchführungssystem

In Finanzwesen können Sie mit einem zweiten Buchführungssystem arbeiten. Sie können bei Sachkonten und Unterkonten zwei getrennte Hierarchien festlegen. Eine dieser Hierarchien wird für steuerliche Zwecke genutzt. Die andere kann für geschäftliche Zwecke verwendet werden.

Wenn Sie ein Sachkonto definieren, können Sie im Programm Kontenplan (tfgld0508m000) im Feld Zweites Buchführungssystem angeben, zu welcher Struktur es gehört:

  • Gesetzliche Konten werden für die Struktur zu gesetzlichen Zwecken, z. B. für Steuerbehörden verwendet.
  • Frei definierbare Konten können für die Struktur zur geschäftlichen Berichterstellung verwendet werden.

Sie können ein gesetzliches Konto und ein frei definiertes Konto mit einem übergeordneten Konto verknüpfen. Wenn Sie den Bericht für die Geschäftsleitung auf der Grundlage der übergeordneten Konten drucken, addiert LN im Bericht die Beträge im frei definierten Konto zum Betrag in den gesetzlichen Konten.

Beispiel

Anlage:   123
Anschaffungskosten:   400.000 EUR
Marktwert:   500.000,-- EUR (Meldung an Geschäftsleitung)
Gesetzliches Konto 001231 400.000,-- EUR (gemäß den gesetzlichen Bestimmungen)
Frei definiertes Konto: 001232 100.000,-- EUR (Differenzbetrag)
Übergeordnetes Konto. 001200 500.000,-- EUR (Summe)

Meldungsbetrag für Steuerbehörden: 400 EUR

Meldungsbetrag für die Geschäftsleitung: (400 + 100) EUR = 500 EUR